Mieteinnahmen Auslandsimmobilie

  • Hallo,


    wie mein Titel schon verrät richten sich meine Fragen über Mieteinnahmen einer Auslandsimmobilie.


    Ich konnte über die „Suche“ leider nichts zu meinem Thema finden. Bitte nicht den Kopf abreißen falls ich doch einen Beitrag übersehen habe. (Bin neu hier) :)


    Ich habe seit kurzem einen Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung in der Schweiz. Wohnhaft und Steuerpflicht ist in Deutschland.


    Nun zu meinen Fragen:


    • Wo muss ich in der Steuererklärung/WISO Steuer-Sparbuch Einnahmen oder vielleicht Gewinn für das Objekt angeben?
    • Wo muss ich in der Steuererklärung/WISO Steuer-Sparbuch meine Ausgaben für das Objekt angeben?
    • Wo muss ich in der Steuererklärung/WISO Steuer-Sparbuch die in der Schweiz gezahlte Steuerlast angeben?

    Konnte im Netz nur sehr widersprüchliche Angaben zu meinem Thema finden. Ich hoffe das mir hier ein Experte weiterhelfen kann.


    Vielen Dank im voraus. <3

    • Offizieller Beitrag

    Dafür müsste sich einer mit dem DBA Schweiz auskennen, um das 100%ig zu beantworten. Ansonsten sollte das bei Vermietung zu Wohnzwecken über die Anlage Vermietung und Verpachtung sowie die Anlage AUS abzuwickeln sein.

  • Ich habe seit kurzem einen Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung in der Schweiz. Wohnhaft und Steuerpflicht ist in Deutschland.

    Ansonsten sollte das bei Vermietung zu Wohnzwecken über die Anlage Vermietung und Verpachtung sowie die Anlage AUS abzuwickeln sein.

    Dabei bitte beachten, dass es dann in die Rubrik "Anteile ..." gehört. Aber ich stimme miwe4 zu, hier muss ein des DBA Schweiz Kundiger und zur Beratung Befugter genauere Auskünfte geben können. Die Unterlagen zum DBA findest du hier:
    http://www.bundesfinanzministe…3721E66CDC3C6C714DC8D4008

    • Offizieller Beitrag

    Die Bemerkung "Anteile" hatte ich glatt überlesen. Hoffentlich nicht irgend so ein Miettauschmodell etc., denn da geht der Schuss oft nach hinten los.

  • Oje, hört sich komplexer an als ich dachte. ?(


    Danke erstmal für euere Antworten. Der Punkt mit den "Anteilen" ist villeicht falsch rüber gekommen. Die Wohnung hat einfach mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft).

    • Offizieller Beitrag

    Die Wohnung hat einfach mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft).

    Auch dadurch wird es nicht einfacher, im Gegenteil. Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • Die Wohnung hat einfach mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft).

    Für so etwas gibt es (zumindest in Deutschland, in der Schweiz wird es wohl nicht viel anders sein) eine gesonderte Steuererklärung für die Gesamthand. Dort wird dann jedem Beteiligten der entsprechende Anteil zugeteilt und meistens auch schon dem Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.
    Daher sind hier Einkünfte aus ausländischen Beteiligungen aus Vermietung und Verpachtung anzugeben. Aber wie auch miwe4 rät, du solltest hier fachkompetenten Rat einholen. Die Sache ist gerade wegen des Auslandsbezuges noch komplizierter als in Deutschland.