Hallo,
auch wenn dieses Thema hier schon mehrfach behandelt wurde, bin ich nach dem Lesen der zahlreichen Beiträge nicht schlauer geworden.
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin Angestellter eines großen Unternehmens und mir wurde ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, zur Verfügung gestellt. Dieser wird nach der 1% und 0,03% Regelung versteuert, die entsprechenden Beträge werden in meiner monatlichen Entgeltabrechnung ausgewiesen. Von meinem Unternehmen erhalte ich in Kürze hierzu auch eine Kostendeckelungsbescheinigung in der die entsprechende Lohnbesteuerung bestätigt wird. Da ich mich für eine zusätzliche Sonderausstattung entschieden habe musste ich hierfür eine einmalige Zuzahlung leisten.
Nun meine Fragen:
1. Muss der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung dennoch angegeben werden oder reicht die Kostendeckelungsbescheinigung als Nachweis aus.
2. Kann ich die einmalige Zuzahlung als Werbungskosten absetzen oder wie kann diese Berücksichtigt werden?
Viele Grüße
Jochen