Ich war letztes Jahr für 3 Monate im Ausland tätig (öffentlicher Dienst)
Ich hatte während dieser Zeit Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.
Dies habe ich im WISO Steuersparbuch unter :
Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pesionöre > Ausgaben (Werbungskosten) - Mein Name > Doppelter Haushalt
angegeben.
Ausserdem habe ich natürlich alle meine steuerfreien Erstattungen des AG eingetragen :
-Aufwandsentschädigungen gemäß Abschnitt IV AER
-Auslandstrennungsgeld gemäß § 6 ATGV
-Mietzuschuss gem. § 54 BBesG
Nicht hier mit drin sind jetzt :
-Kaufkraftausgleich § 55 BBesG
-Auslandszuschlag § 53 BBesg
Dies habe ich unter :
Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pesionöre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern - Mein Name > Auslandsverwendungszuschläge, Kaufkraftausgleich oder Auslandszuschläge > Steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag / Kaufkraftausgleich / Auslandszuschlag
eingegeben.
Dann habe ich, wie vorgesehen, den auf den Zeitraum entfallenden Bruttoarbeitslohn eingegeben.
Als nächstes soll ich nun "Ausgaben, die mit der Auslandstätigkeit zusammenhängen" eingeben.
Soll ich hier wieder die Werbungskosten aus dem Abschnitt doppelte Haushaltsführung eingeben ? Das wäre doch doppelt gemoppelt, oder ?