Wo und wie Verhinderungspflege in steuer:Sparbuch 2017 angeben?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Wiso Steuersparbuchversion 2017 und der korrekten Eingabe der Verhinderungspflege (für einen nahen Angehörigen) bzw. der Erstattung seitens der Pflegekasse des gepflegten nahen Angehörigen an mich (war das erste Mal).


    Wo gebe ich das korrekt in der Software ein? Laut den Grundsätzen zur Besteuerung der Verhinderungspflege (s.u.) wird ja zwischen Pflege und Verhinderungspflege im Steuerrecht kein Unterschied gemacht, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG für die Verhinderungspflege erfüllt sind, sind die Einnahmen steuerfrei. Wo kann ich dieses im Wiso Steuersparbuch 2017 korrekt angeben?


    Hier nochmals die Grundlage:


    "Die Grundsätze zur Besteuerung der Verhinderungspflege


    Die Grundsätze, wie Einnahmen aus der Verhinderungspflege besteuert werden, finden sich in Verwaltungsanweisungen der OFD Frankfurt am Main (Verfügung vom 12.07.2013, Az. S 2342 A - 75 - St 213, Abruf-Nr. 133251) und der OFD Magdeburg. Letztere weist darauf hin, dass die Grundsätze auf Bund-Länder-Ebene erörtert wurden. Sie sind also von allen Finanzämtern bundesweit anzuwenden (OFD Magdeburg, Verfügung vom 08.08.2013, Az. S 2342 - 98 - St 223, Abruf-Nr. 133250).


    Kein Unterschied zwischen eigentlicher Pflege und Verhinderungspflege
    Das Sozialrecht unterscheidet zwar zwischen der eigentlichen Pflegeperson, für die sich eine Anspruchsgrundlage aus § 37 SGB XI ergibt und der Person, die im Falle einer Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson die Pflege vertretungsweise übernimmt (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).


    Im Steuerrecht wird dagegen kein Unterschied zwischen eigentlicher Pflege und Verhinderungspflege gemacht (OFD Frankfurt, Verfügung vom 12.07.2013, Abruf-Nr. 133251). Deshalb gilt: Sind die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG für die Verhinderungspflege erfüllt, sind die Einnahmen steuerfrei.
    Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016"


    Link zur Quelle Verhinderungspflege


    Danke für Eure Hilfe im Voraus und noch einen angenehmen Abend!

    • Offizieller Beitrag
  • Hallo miwe4,


    danke für den hilfreichen Link. Habe alles zu Ende gelesen. Die Bedingungen des § 3 Nr. 36 EStG werden hier soweit erfüllt. Problematischer ist für mich folgender Teil:


    "Soweit bei der Verhinderungspflege die Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sind oder höhere Beträge gezahlt werden als die in § 37 SGB XI genannten, besteht Steuerpflicht."


    Quelle: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/472570/


    Habe mir den § 37 SGB XI mal in der bis 31.12.2016 gültigen Fassung herausgesucht, Pflegegeldsätze nach § 37 SGB XI


    Sehe ich das richtig, dass wenn die Pflegeperson für die ich die Verhinderungspflege übernommen habe den Pflegegrad II hat, ich von der Erstattung der Pflegekasse 458 Euro steuerfrei behalten darf? Diese 458 Euro muss ich in der Steuererklärung nirgendwo angeben, oder wenn ja, wo in der Wiso 2017 Softwareversion, damit es korrekt in der Steuererklärung (wenn auch steuerfrei) auftaucht?


    Was ist mit meinem Verdienstausfall, den mir die Pflegekasse anhand einer Verdienstausfallbescheinigung mit dem Pflegegeld erstattet hat? Ich habe hier nur eine Erstattung des entsprechenden Nettogehalts erhalten, da auf der Verdienstausfallbescheinigung auch nur der Nettobetrag angegeben war.


    Die Erstattung des Netto-Verdienstausfalls (wurde von Pflegekasse des von mir gepflegten in einer Zahlung mit Pflegegeld erstattet) muss ich doch nicht versteuern, oder? Muss ich das ganze irgendwo in der Wiso 2017 Software für die Steuererklärung angegeben? Wenn ja, wo?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe