Guten Tag Gemeinde!
Ich sitze mal wieder an der Steuererklärung.
Folgender Sachverhalt:
- ich bin angestellt als Kfz-Mechatroniker
- Besitz der Führerscheinklasse C/CE seit 2007
- diese wurden jetzt zum zweiten Mal verlängert
- fahre regelmäßig den vorhandenen firmeneigenen Abschlepper
Frage: Kann ich die Kosten der Fahrerlaubnisverlängerung von der Steuer absetzen?
- d.h. ist für die Ämter ein direkter Bezug zum Vorhandensein der Fahrerlaubnisklasse erkennbar
- Benötige ich evtl. ein Schreiben meines Arbeitgebers?
Wer hat Erfahrungen damit? Danke im Vorraus.
MfG