Steuererklärung: Verlängerung der Führerscheinklasse C/CE

  • Guten Tag Gemeinde!


    Ich sitze mal wieder an der Steuererklärung.


    Folgender Sachverhalt:
    - ich bin angestellt als Kfz-Mechatroniker
    - Besitz der Führerscheinklasse C/CE seit 2007
    - diese wurden jetzt zum zweiten Mal verlängert
    - fahre regelmäßig den vorhandenen firmeneigenen Abschlepper


    Frage: Kann ich die Kosten der Fahrerlaubnisverlängerung von der Steuer absetzen?
    - d.h. ist für die Ämter ein direkter Bezug zum Vorhandensein der Fahrerlaubnisklasse erkennbar
    - Benötige ich evtl. ein Schreiben meines Arbeitgebers?


    Wer hat Erfahrungen damit? Danke im Vorraus.


    MfG

  • Kann ich die Kosten der Fahrerlaubnisverlängerung von der Steuer absetzen?

    lt. Urteil FG Münster 7 K 5197/96 Ja.

    Zitat

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wird ein LKW mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht in aller Regel betrieblich oder beruflich genutzt. Selbst für Wohnmobile dürfte nur im Ausnahmefall ein solcher Führerschein erforderlich sein. Ein Einsatz des Führerscheins im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit des Kl. ist nicht ersichtlich. Der Senat hält die Erklärung des Kl., weder der Freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Rote Kreuz bzw. dem Technischen Hilfswerk anzugehören, für glaubhaft.


    Dort ging es um die Kosten des kpl. Führerscheins. Bei Dir geht es "nur" um die Verlängerung. Sehtest etc.


    Warum sprichst Du nicht einmal deinen AG deswegen an, eben diese vllt. 200,-- zu tragen. Schließlich kommt das ja seinem Betrieb zugute. Bei der Angabe unter Werbungskosten, verringert sich evtl. ja nur das zu versteuernde Einkommen.



    Aus eigener Erfahrung weiß ich dass es so auch geht.