Vollzeitstudium und Teilzeitarbeit

  • Hallo :).
    Versuche mich dieses Jahr erstmalig an meiner Steuer, und bin nach langem einlesen nun auf ein Problem gestossen, auf das ich keine Antwort finden konnte.
    Ausgangssituation: Ich habe unbefristete auf 40% reduzierte Stelle und studiere Vollzeit an einer Universität. Habe bereits eine Berufsausbildung absolviert.


    -Habe nun gelesen dass seit 2014 jedes Vollzeitstudium automatisch erste Tätigkeitsstätte ist. Ändert sich dieser Sachverhalt je nachdem wieviel man noch nebenbei arbeitet oder gibt es da nichts dran zu rütteln?
    -Wenn meine Universität erste Tätigkeitsstätte ist, wie und wo genau setze ich dann die Fahrten zu meiner Arbeitsstelle ab? Gelten diese auch einfach oder kann ich hier Hin- und Rückweg absetzen?


    Vielen dank für die Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Das soll einfach nur heißen dass ich studiere, nebenbei jedoch noch Teilzeit arbeite

    studiere Vollzeit an einer Universität

    Was sich aber nun einmal schon begrifflich widerspricht.


    Du solltest mal im Forum unter dualem Studium bzw. dualer Ausbildung etc. schauen. Das sollte reichen.