Eigentumswohnung 2017 fertig gestellt 2016 absetzen?

  • Hallo,
    ich habe 2016 den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung unterschrieben. Im Januar 2017 wurde die Immobilie fertiggestellt und ist seit Februar vermietet. Kann ich Anschaffungskosten und -nebenkosten die 2016 gezahlt wurden noch für 2016 abschreiben oder erst ab Fertigstellung/Vermietung 2017?
    Ich finde leider nichts dazu.
    Vielen Dank für alle Antworten!

  • Vielen Dank für die Antworten. Vielleicht habe ich nicht präszise genug gefragt, denn mein Steuerprogramm (und auch sonst im Internet) konnte mir das so nicht beantworten:
    Mir geht es um Kosten, die bereits 2016 gezahlt wurden, z.B. Notarkosten oder Grunderwerbssteuer. Kann ich die für 2016 geltend machen? Oder eben erst nach der Fertigstellung ab 2017?

  • Noch einmal - nein. Es sind sowieso Anschaffungsnebenkosten, die nur über die AfA ab Fertigstellung ansetzbar sind.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal - nein. Es sind sowieso Anschaffungsnebenkosten, die nur über die AfA ab Fertigstellung ansetzbar sind.

    Würde ich etwas kritischer hinterfragen. Wir kennen ja durchaus auch Notarkosten etc., die in Zusammenhang mit der Finanzierung entstehen können und dann ggf. als vorweggenommene Werbungskosten, unter Beachtung des § 11 EStG, zu würdigen sind.



    Vielleicht habe ich nicht präszise genug gefragt, denn mein Steuerprogramm (und auch sonst im Internet) konnte mir das so nicht beantworten

    Aber genau das beantwortet das WISO steuer:Sparbuch oder ähnliche Steuerprogramme von Buhl oder anderen Herstellern ganz konkret und lässt auch entsprechende Eintragungen im Rahmen der Anlage V zu.