Kurzzeitiger Krankengeldbezug und auffällig hohe Rückerstattung - Fehler?

  • Guten Abend,


    sitze gerade an der Steuererklärung 2016 und habe Fragezeichen in den Augen.
    Habe meine Daten wie jedes Jahr in Buhl Steuer (2016) eingegeben und ging davon aus, dass ich aufgrund meines Krankengeldbezugs nachzahlen muss, zumindest habe ich den Progressionsvorbehalt so verstanden, dass er mir im Bestfall nicht schadet, aber i.d.R. zu einer höheren Versteuerung führt.


    Stattdessen kam nun folgendes bei der Berechnung heraus (habe noch kleinere haushaltsnahe Aufwendungen nicht eingetragen, ansonsten vollständig)


    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170330/ghqdkv7f.jpg]


    Krankengeldbezug vom 16.11. bis 31.12. in Höhe von 2547€, Rest des Jahres durchgängig Einkommen von ges. brutto 30.273€.
    1 Kind, volljährig, eigene Wohnung, Student. Zahle als einzige Person Unterhalt und erhalte das gesamte Kindergeld, 1 Kind steht auch korrekt auf der Jahresabrechnung.


    Steuer 2016 gibt als Hinweis aus:


    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170330/jpa2xdtl.jpg]


    Gezahlt habe ich: 4183,55€


    Eine Erklärung dafür habe ich nicht, die genannten Dinge treffen nicht zu.


    Ich gehe aktuell von einem Bedienfehler meinerseits aus, hat jemand eine Idee?

  • Hallo,


    welche Steuerklasse ist denn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt? Welcher Zeitraum (bis 15.11. oder bis 31.12.)? Davon hängt nämlich die berechnete Lohnsteuer ab.
    Was mir aber auffällt: bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen fehlt der Abzug der Arbeitgeberleistungen.
    Du solltest daher deine Eingaben noch einmal prüfen, aber tendezielle sehe ich hier eine Erstattung, weil zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, was möglicherweise

  • Steuerklasse 1 und 31.12.


    Mir ist ein Fehler beim Kind aufgefallen, der Haken ist wohl ins falsche Feld gerutscht.
    Dadurch entfällt der Alleinerziehendenbetrag, aber es gibt einen (geringeren) Ausbildungsfreibetrag.


    Haushaltsnahe Aufwendungen / Handwerker sind jetzt auch drin.


    Damit bin ich bei einer Rückerstattung von 333,74€.


    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170330/pz85tkv8.jpg]



    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind korrekt, die Verrechnung des Arbeitgeberanteils findet im Programm intern statt und wird nur nicht hier aufgeführt.