Crowdfunding verbuchen

  • Moin Gemeinde :)
    Wir haben ein Crowdfunding Projekt erfolgreich durchgeführt (also, wir = alle, die sich beteiligt haben)
    Jetzt gab es die Auszahlung der erreichten Summe abzüglich 4% für die Accountingfirma und 3% für die Plattform.
    Die gegebenen Geldbeträge kommen aus "gekauften" Goodies und freien Spenderbeträgen.


    Ein Zahlenbeispiel:
    Fundingsumme (alle Beiträge aufaddiert) 12000
    Auszahlungssumme 11174,40
    Zumindest die Beiträge mit einem physikalischen Gegenwert enthalten 19%, bei den freien Spenden scheint das strittig (wir haben für Umsatzsteuer optiert).


    Es müssten ja alle eine Rechnung bekommen mit dem Hinweis "bezahlt" (ist ja de facto ein Kaufvertrag zustandegekommen).


    Aber wie verbuche ich das jetzt alles korrekt? Ich habe einen Eingang von einer Firma, der ich nie eine Rechnung gestellt habe, aber hundert Personen, die Teilbeträge gegeben und ein Recht auf eine Abrechnung haben.
    Mir ist schwindlig. Vielleicht kann jemand hier mich auf den richtigen Pfad geleiten? Wäre großartig! :)

  • Niemand zu Hause?

    doch doch
    nur scheint "Crowdfunding" für viele sowas zu sein, wie das Silicon Valley in den 70iger
    Also Fremd, unheimlich und nicht ganz geheuer. Das Wort findest Du nichtmal in der sooft zitierten "Forensuche"


    Schade, ich kann Dir leider auch nicht helfen ||

    Einmal editiert, zuletzt von ixtrafloor () aus folgendem Grund: umformuliert

  • Also ich hab es so gemacht, dass alle die ein PRODUKT "erworben" haben auch die Rechnung erhielten, wie du schon sagtest.
    Da je im Grunde der Artikel gekauft wurde. Die Summe bekommt man erst am Tag X ausgezahlt somit habe ich die auch erst
    an Tag X als Rechnung erstellt. Wieso? Weil die Finanzierung vorher noch gar nicht klar war. Du kannst ja keine Rechnung
    erstellen, wenn das Crowdfunding nicht durchkommt.


    Die anderen z.b. unter 10EUR die nur so gespendet haben sind nicht steuerbar. Das ist bei Vereinen auch so und sollte wohl
    auch auf Firmen zutreffen. Alles wo du eine Leistung erbringst muss Umsatzsteuer berechnet werden. Alles was dir jemand
    spendet nicht. Das ist wie mit Guthaben des Kunden. Zahlt er Guthaben ein wird dies nicht gleich mit einer Rechnung und
    Umsatzsteuer angelegt. Erst wenn er diese dann einlöst und was kauft. Ansonsten verbucht es doch als Guthaben und gebt
    denen die gespendet haben per Email einen Hinweis dass diese den Artikel erwerben können und X EUR Guthaben besitzen.


    So macht man aus "nur" Unterstüzern auch noch Kunden.


    Die Abrechnung ist im Grunde wie mit Inkasso Diensten, die nehmen das Geld der Schuldner ein, behalten etwas, zahlen dir
    den Rest aus. Also du stellst den Kunden die Rechnung in Höhe ihrer gegebenen Gelder und verbuchst die mit Zahlung der
    Firma z.b. Kickstarter, Indigogo, ... zusätzlich verbuchst du die Gebühren der Firma und dann passt doch alles. Das wäre
    dann der ausgezahlte Betrag.


    Bei Indigogo ist es nochmal etwas anders, hier gibt es zwei Arten Geld zu sammeln
    A) Wie bei Kickstarter und Co


    B) Man darf das Geld behalten auch wenn es nicht komplett finanziert wurde, da muss der User auch vorher zustimmen.
    Das heißt du darfst die Gelder behalten musst jedoch KEINE Leistung erbringen. Du bietest zum Beispiel an für
    100.000 Ziel Drohnen zu verkaufen für 199EUR das Stück. Wenn du nun nicht die 100.000 erreichst kannst du beim Lieferanten
    auch keine XXXX Drohnen zu dem niedrigen Preis bestellen. Somit wäre das komplette eingenommene Geld eine Spende.



    So da wir gerade dabei sind mit dem ganzen Neumodischen Schei...


    Bitcoins:
    Diese können im Shop akzeptiert werden. Wenn der Kurs beim Kauf durch den Kunden bei 1BTC zu 850EUR liegt und der
    Kunden für 85EUR bestellt hat, dann bekommst du 0,1BTC von ihm gesendet. Du verbuchst also die Einnahme von 85EUR.
    Wenn du die Bitcoins für 1BTC zu 840EUR eintauscht hast du circa 1EUR Verlust gemacht bei 0.1BTC, interessiert niemanden.


    Wenn du die BTC vom Kunden irgendwann zu einem Kurs von 1700EUR verkaufst hast du aus 85 ganze 170EUR gemacht.
    Hier wird die Differenz beim Finanzamt als Kapitalertrag gemeldet. Ähnlich wie bei Aktien dieser Gewinn wird dann
    besteuert. Im Grunde kanst du es auch so machen:


    Kunde kauft per BTC für 85EUR, du tauscht den Betrag aus deiner Tasche gegen 85EUR und erhälst von deiner Firma die BTC.
    Somit gehören dir die BTC privat und auch der Kapitalertrag wäre privat anzumelden.


    Denke wenn man sich mit Crowdfunding beschäftigt, gehören Bitcoins und alternative Zahlungsmittel durchaus dazu.

  • Da wäre ich zunächst einmal vorsichtig und würde erst einmal die steuerlichen Implikationen klären (sowohl auf ertragsteuerlicher Seite als auch auf umsatzsteuerlicher Seite. Dann kann ich mich daran machen zu klären, wie ich buchen muss.


    Auch deshalb wird hier wohl nur von wenige eine Aussage gemacht werden - ohne diese Kenntnisse bemüht man die Kristallkugel.

  • Spannendes Thema auf jeden Fall.
    Ich sehe es wie Babuschka, erstmal in die hier geltenden Begriffe "übersetzen", dann ist die Lösung erreichbar.
    Das Crowdfunding (-investing, -financing) ist ja oft eine Mischung aus Kapitalbeschaffung (Eigen- und Fremdkapital) und der Akquisition von Umsätzen, die dann mit einer Vorauszahlung verbunden ist. Dabei kann es dann im laufenden Prozeß auch noch zu Umwandlungen kommen, wie Zeitter über indiegogo bei B) schreibt.
    Relevant ist für deutsche Behörden immer das, was ist bzw. was gewesen ist und nicht das, wie es genannt wird oder gemeint war.


    Ich versuche es mal:


    Erstmal Glückwunsch zur erfolgreichen Aktion.
    Die Auszahlungssumme erhöht euer Eigenkapital, ist also - je nach Rechtsform - eine Privat- oder Gesellschaftereinlage, auf keinen Fall ein Ertrag. Wie es aussieht, gehören dazu die gesamten 120.000, die Provisionen sind dann Finanzierungskosten, dafür müsste es Belege geben.


    Dann wird es interessant:


    Die "phys(ikal)ischen Gegenwerte" könnten in der Tat Verkäufe sein, die dann wirksam werden, wenn sie ausgeliefert werden. Insofern wären die dazugehörenden Beträge geleistete Anzahlungen.


    Das, was Du "freie Spenden" nennst, müsste daraufhin überprüft werden, ob es sich um steuerlich zu behandelnde Geschenke handelt und dann nach dem Ergebnis dieser Prüfung gebucht werden (auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung bei den "Spendern").


    Das Bitcoin-Thema sehe ich so, dass die Werte erst eine Bedeutung erhalten wenn sie in Euro umgewandelt werden, da hier Bitcoins keine gesetzlichen Zahlungsmittel (sind zumindest derzeit nicht).


    Der Wert einer Briefmarkensammlung spielt im betrieblichen Alltag auch erst mal keine Rolle ;) .
    Erst wenn sie verkauft wird ...

  • WOW! Danke, Leute!
    Jetzt weiß ich um Klassen besser, wo es langgehen und wie ich generell die Arie verbuchen muss :)


    Zu den Geldgaben, die eine Gegenleistung haben: Da ist auf jeden Fall 19% Mwst zu berücksichtigen, da hier tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt (mit allen Details wie Widerruf usw...).
    Bei den Geldgaben ohne Gegenleistung kommt es darauf an, ob sie gegeben wurden in der Absicht, das erklärte Ziel zu erreichen oder freie Geldgaben waren ohne Bedingung. Dann gibt es keine Mwst zu berücksichtigen. Dieser Punkt ist allerdings aktuell strittig, manche (Rechtsprechungen) sagen so, manche so.


    Ich mache es jetzt so, wie vorgeschlagen: Alle Einnahmen werden gegen die Auszahlungssumme und den Serviceeinbehalt verrechnet. Das jedenfalls geht dann auf Null auf.
    Das mit dem Guthaben werde ich allerdings auch noch mal überdenken, das sollte eng mit der Frage nach der Mwst zusammenhängen...


    Und vielen Dank für die Glückwünsche :)
    Und nochmal danke für die wertvollen Hinweise.


    PS: Jetzt hat das Forum endlich auch was über Crowdfunding zu erzählen!

  • 12000

    Handelt es sich hier um ein spendenbasiertes oder gegenleistungsbasiertes Crowdfunding? Ich glaube es hängt davon ab, was für eine Kampagne gelauncht wurde (die verschiedene Modelle sind auch hier (Werbelink durch Moderrator entfernt) beschrieben). Ich persönlich habe keine Erfahrung damit gemacht, obwohl wir auch unsere Kampagne vor einem Monat gestartet haben.



    VG,


    Stefan