Hallo,
ich hatte in meiner Est-Erklärung wie jedes Jahr mein monatlich anfallendes (also ganz normal) ausländisches Einkommen angegeben, weil es noch nicht versteuert wurde.
Hatte jedes Jahr den nicht EURO-Kurs selbst einfach auf pi-mal-Daumen Basis gebildet indem ich mir den Wechselkurs für ein Jahr angeschaut habe
und dann angegeben: 2015 1EUR=130YEN, 2016 1EUR=125YEN...
Nun hat mir für 2016 das FA ohne Begründung den von mir angegebenen 1EUR=125YEN auf 1EUR=115YEN geändert, was meine Steuerlast erhöht.
Ich denke eigentlich richtig wäre es die offiziellen Tabellen des BMF zu nehmen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2017-01-26-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Mit dieser genauen Berechnung würde meine Steuerlast etwas über meinem willkürlichen Wechselkurs liegen, aber deutlich unter der "Willkür" des FAs.
Ich finde das sehr "cheesy", dass mein FA genauso amateurhaft wie ich mit einem selbstgewählten Wechselkurs ohne Begründung ihre eigene Rechnung einfach festlegt ohne Rechtsgrundlage!
Oder verstehe ich etwas falsch?