Mieteinnahmen - mehrere Eigentümer - gesonderte und einheitliche Feststellung

  • Hallo,



    ich scheitere gerade an folgendem Fall.
    Wir, insgesamt 4 Personen, Eltern(vom Sohn) - Sohn+Frau besitzen jeweils zu 1/4 ein Haus mit 3 Wohnungen, wobei 2 Wohnungen vermietet werden.
    Mieteinnahmen per Schlüssel 1/4 aufgeteilt.


    Unser "arbeitsüberlasteter" Steuerberater hat unsere Steuererklärung für 2015 noch nicht fertig. Für 2016 haben wir uns entschlossen den Steuerberater nicht mehr zu beauftragen und die Erklärung selber zu machen.
    Wir haben nun einen ersten Entwurf vom Steuerberater für 2015 bekommen (Programm Datev). Es ist leider nur eine Zusammenfassung.
    Ich sehe das er eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" mit Anlage FE 1 - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen verwendet hat. Leider sehe ich nicht welche Rechtsform usw. er gewählt hat.


    Fragen:
    -Steuernummer wird der Steuerberater für 2015 bestimmt beantragen,oder?


    -Stimmt die Rechtsform = Grundstücksgemeinschaft?


    -Bei den Angaben zu den Beteiligten, was muss ich unter Art der Beteiligung auswählen? "Gesellschafter/Gemeinschafter ohne Haftungbeschränkung"?


    -Art des Beteiligten?
    Auswahlmöglichkeiten (natürliche Person, Personengesellschaft mit unmittelbarer oder mittelbarer beteiligter Körperschaft, Körperschaft, Personengesellschaft ohne unmittelbarer oder mittelbarer beteiligter Körperschaft)?


    Danke falls hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann. Ich finde WISO Steuer:Sparbuch hat hier wenig Informationen

    • Offizieller Beitrag

    -Stimmt die Rechtsform = Grundstücksgemeinschaft?

    ja = GbR


    Und dann weiterarbeiten nach den dann daraufhin ggf. programmseits angepassten Eingabemasken.



    Ich finde WISO Steuer:Sparbuch hat hier wenig Informationen

    Weil das schon weniger mit Grundkenntnissen der Programmbedienung und des Steuerrechts zu tun hat und da wohl schon etwas Erfahrung auf diesem Gebiet geboten/erforderlich ist.

  • Es handelt sich um ein Gebäude (3 Wohnungen). Es sind keine Eigentumswohnungen. Bin mal gespannt wie die Bögen vom Steuerberater aussehen.
    Danke für die Tipps.

  • Wir, insgesamt 4 Personen, Eltern(vom Sohn) - Sohn+Frau besitzen jeweils zu 1/4 ein Haus mit 3 Wohnungen, wobei 2 Wohnungen vermietet werden.

    Das ist eine äusserst interessante Konstellation - wer bewohnt denn die dritte Wohnung? Denn hier müssen ja die Einkünfte und Ausgaben auch aufgeteilt werden.


    Ansonsten gebe ich @miwe4 Recht - es ist nur eine Anlage V notwendig.