Kapitalerträge von minderjährigen Kindern

  • Hallo!
    Ich habe meine elektronische Steuererklärung fast fertig. Unsere beiden minderjährigen Kinder hatten im letzten Jahr geringfügige Kapitalerträge (je unter 5 Euro bei einem Tagesgeldkonto und ebenso geringer Betrag auf ein Kids Girokonto bei der Sparkasse). Für die kompletten Kapitalerträge lagen Freistellungsaufträge vor.
    Nun kann ich in der gemeinsamen Steuererklärung von meiner Frau und mir diese Kapitalerträge nicht angeben, da Einträge nur von ihr und mir möglich sind. Muss ich die Kapitalerträge unserer Kinder angeben, wenn ja: wo?
    Danke im Voraus!

  • Hallo,


    grundsätzlich müsstest du für deine Kinder jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben. Aber ich glaube, bei dem geringen Betrag verzichtet das Finanzamt darauf. Ein kurzes Telefonat wird die Angelegenheit klären.