Hallo,
unsere Oma ist verstorben wir enkel von Oma Bruder und Schwester haben die Beerdigung bezahlt.
Jeder die hälfte. Die Überweisung wurde von einen Konto durchgeführt also 100%.
Wie soll man das in der Steuererklärung lösen ?
Danke Mfg.
Hallo,
unsere Oma ist verstorben wir enkel von Oma Bruder und Schwester haben die Beerdigung bezahlt.
Jeder die hälfte. Die Überweisung wurde von einen Konto durchgeführt also 100%.
Wie soll man das in der Steuererklärung lösen ?
Danke Mfg.
Diese Aufwendungen gehören, wenn sie denn angesetzt werden könne, in die aussergewöhnlichen Aufwendungen. Ob aber überhaupt ein Ansatz möglich ist, muss zunächst geprüft werden. Hierzu gehört unter anderem:
- waren die Aufwendungen nicht durch das Erbe gedeckt?
- wart ihr als Enkel überhaupt verpflichtet, die Kosten zu tragen? Zunächst sind ja einmal Eure Eltern (also die Kinder) hierzu verpflichtet
- welche Kosten sind hier entstanden? Nicht alle Kosten, die man gemeinhin einer Beerdigung zuordnet, sind ansetzbar.
Näheres zum Beispiel hier: https://www.buhl.de/steuernsparen/beerdigungskosten/
HAllo also Erbe war nichts da hat im Heim gelebt und Eltern sind schon früher verstorben.
Die kosten waren ca. 3400.-€
Nur wie ist es mit den beleg wenn die Überweisung nur von einen enekl zu 100% durchgeführt worden ist und die hälft alos 50% den zu überweisenten in Bar gegeben worten ist ?
Danke
Und habt ihr das Erbe angenommen? Bei Ausschlagung geht nichts.
Zu den ansetzbaren Kosten ist es unter Familienangehörigen immer schlecht, nichts nachweisen zu können. Für den einen würde dies bedeuten, dass bis zu den von dir genannten 3.400 Euro angesetzt werden können (vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt) und der andere geht leer aus - hat ja keinen Nachweis, dass er dir das Geld bar gegeben hat. Quittung oder ähnliches liegt wahrscheinlich auch nicht vor.
Aber wie schon oben gesagt: alles hängt davon ab, dass die Abzugsfähigkeit überhaupt gegeben ist, d.h. die Aufwendungen sind abzugsfähig (z. B. geht Trauerkleidung nicht) und sind nicht durch den Nachlass gedeckt (z. B. Rente im Sterbemonat!, Sterbegeld der Krankenkasse etc.)
Nachtrag: im Heim wohnen bedeutet nicht, dass kein Vermögen vorhanden war. Auch vermögende Personen lassen sich im Alter in einer Seniorenwohnanlage betreuen.
ne es war kein vermögen vorhanden, den Heimplatz hat das Sozialamt bezahlt. Wenn der/die Schwester Bruder eine Quittung ausstellt für das empfannge Baar Geld gehst das ?
Über die sittliche Verpflichtung sollte es dem Grunde nach gehen. Ich habe allerdings erhebliche Bauchschmerzen bezüglich der Barzahlung in Höhe von immerhin 1.700€. Das ist so m.E. auch unter Verwandten nicht üblich, so mal eben einen Haufen Bargeld mitzuschleppen. Da könnte sich nachvollziehbar das FA dran stoßen und entsprechende Nachweise zu einer demgemäßen Kontoabhebung fordern.
ok wenn ich die Kontoabehung hätte würde das durchgehen ?
Wenn diese zeitnah zu deiner Überweisung war, könnte man es versuchen. Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt sich hier "querstellt". Solche Sachen sollten immer über die Konten laufen.
Ok danke für die Info
Kannst ja netter Weise dann mal schreiben, was daraus geworden ist.