Hallo,
ich möchte rückwirkend (für 7 Jahre) einen Verlustvortrag einreichen. Ich beginne dabei mit dem letztmöglichen Jahr 2010, in dem ich am 1.10. mein Bachelor-Studium begonnen habe. Zuvor habe ich außerdem in Teilzeit (sozialversicherungspflichtig) bis zum 30.9. gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt. Sollte bzw. muss ich im Verlustvortrag für 2010 die Tätigkeit mit angeben?
Viele Grüße
Osho