Steuernachzahlung in Steuerklasse 1 aufgrund Prämie?

  • Guten Tag Zusammen,


    ich stehe gerade vor einem Problem und weiß mir gerade nicht weiterzuhelfen.
    Vorneweg :
    Ich habe schon einige Threads zu dem Thema gelesen, aber habe meinen Fall bisher nicht 1:1 gefunden. Sollte ich da her nicht in der Lage gewesen sein die Suchfunktion effektiv zu nutzen, bitte ich die Erstellung eines sich wiederholenden Themas zu verzeihen und mich gegebenenfalls an den entsprechenden Thread weiterzuleiten.


    Zu mir: Abschluss des Studiums Ende 2015. Seit November 2015 bin ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber eingestellt. Die Steuererklärung für 2015 war meine bis dato erste und da ich in dem Jahr kaum gearbeitet habe, habe ich quasi alles zurückbekommen. Ich bin normaler Angestellter, ledig in der Steuerklasse 1 und habe keinerlei weiteren Einkünfte oder Kapitalerträge etc.


    Jetzt sitze ich somit einer meiner ersten, "richtigen" Steuererklärung für das Jahr 2016. Ich habe die Daten aus meiner Steuererklärung eingegeben und komme direkt danach auf eine Nachzahlung von 700€ . Fülle ich die komplette Steuererklärung aus, komme ich immer noch auf eine Nachzahlung von ca. 600€. ;(
    Bisher nahm ich an, dass in meiner Steuerklasse so etwas eigentlich gar nicht passieren kann.


    Nachfolgend die Beträge aus der Bescheinigung:


    3. 47917,75
    4. 8647
    5. 475,58


    22a. 4480,31
    23a. 4480,31


    25. 3977,17
    26. 682,83
    27. 718,76


    Zu der Summe unter 3. gibt es zu sagen, dass ich im Dezember eine Prämie in Höhe von 2000€ meinem Bruttolohn zugeschrieben bekommen habe. Diese wurde mir allerdings erst im Januar 2017 ausgezahlt. Die Personalverwaltung meinte jedoch, dass dieser Betrag rückwirkend für den Dezember 2016 geltend gemacht wurde bzw. gemacht werden darf (Stickwort: "Märzklausel").


    Kann es wirklich sein, dass so eine (zumindest für mich) hohe Nachzahlung überhaupt Zustande kommt? In anderen Threads war oft die Rede von 100-200€.


    Jetzt habe ich öfters gelesen, dass man die Steuererklärung nicht zwingend abgeben muss, was ich jetzt natürlich bevorzugen würde. Jedoch ist immer davon die Rede, dass im Fall von Sonderzahlungen eine Abgabepflicht besteht. Zählt da die oben genannte Leistungsprämie dazu und ich bin dadurch verpflichtet die Steuererklärung bzw. die ordentliche Nachzahlung zu tätigen?



    Besten Dank und VG,



    Jong

    • Offizieller Beitrag

    Kann es wirklich sein, dass so eine (zumindest für mich) hohe Nachzahlung überhaupt Zustande kommt?

    Wieso denn Nachzahlung? Du sprichst doch von Rückzahlung, also Erstattung. ?(

    Jetzt sitze ich somit einer meiner ersten, "richtigen" Steuererklärung für das Jahr 2016. Ich habe die Daten aus meiner Steuererklärung eingegeben und komme direkt danach auf eine Rückzahlung von 700€ . Fülle ich die komplette Steuererklärung aus, komme ich immer noch auf eine Rückzahlung von ca. 600€.

  • Die Personalverwaltung meinte jedoch, dass dieser Betrag rückwirkend für den Dezember 2016 geltend gemacht wurde bzw. gemacht werden darf (Stickwort: "Märzklausel").

    Die Märzklausel gilt aber nur für die Sozialversicherungsbeiträge - nicht für die Steuer!


    Davon abgesehen: aus deinen Zahlen ist auch eher eine Rückzahlung als eine Nachzahlung zu erwarten (ermittelt ohne Eingabe von Werbungskosten, anderen Sonderausgaben als den gesetztlichen SV-Beiträgen und ohne aussergewöhnliche Belastungen, keine Kirchensteuerpflicht unterstellt).

  • Also, ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn ich nur die Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung (nicht Lohnsteuererklärung) nehme, kommst du auf ein zu versteuerndes Einkommen von rd. 39.000 Euro. Und wie du dem Anhang entnehmen kannst, entsteht bei diesem Betrag kein großer Unterschiedsbetrag zu der Bescheinigung (Bescheinigung 8.647 €, Grundsteuertabelle 2016 bei 39.400 € zu versteuerndem Einkommen 8.612 €).
    Das zu versteuernde Einkommen habe ich gerechnet:
    Bezüge abzüglich Werbungskostenpauschbetrag 1.000 € abzüglich SV-Beiträge AN (wobei dies bei der RV sehr stark vereinfacht ist) = rd. 37.500 €. Wie gesagt, du solltest dir das Ergebnis im Steuersparbuch ansehen - bei den Steuertabellen musst du schließlich wissen, wie sich das zu versteuernde Einkommen im Einzelnen ergibt. Vom Brutto kannst du hier nicht ausgehen!


    Sind möglicherweise bei der Übernahme vom letzten Jahr noch irgendwo versteckte Eingaben, die du nicht gelöscht hast?

    • Offizieller Beitrag

    Diese Zahlen habe ich jetzt bei mir auch einmal in eine Datei eingegeben. Ich komme in der Tat ebenfalls auf eine Nachzahlung. Dies allerdings lediglich in Höhe von 4,22€.


    Vielleicht solltest Du noch einmal mit einer neuen Datei beginnen oder die Zahlen in Deinem Programm nochmals überprüfen.

  • ch komme in der Tat ebenfalls auf eine Nachzahlung. Dies allerdings lediglich in Höhe von 4,22€.

    Bestätigt also meine grobe Berechnung :thumbup: