Hallo,
Gestufte Ermittlung der zumutbaren Belastung: BFH Urteil vom 19. Januar 2017, Az. VI R 75/14)
Ist das o.g. Urteil schon implementiert? Bzw. vorgesehen?
Gestufte Ermittlung der zumutbaren Belastung: BFH Urteil vom 19. Januar 2017, Az. VI R 75/14)
- Spahrer
- Erledigt
-
-
Hast Du mal gesehen, wann das alles bekannt gemacht worden ist? Erst einmal muss ja die Finanzverwaltung reagieren. Und den aktuellen Stand des Programms siehst Du direkt bei Aufruf der Maske zu den sonstigen außergewöhnlichen Belastungen. Nicht umsonst ergehen die Bescheide der Finanzverwaltung insoweit ja weiterhin teilweise vorläufig i.S. § 165 Absatz 1 AO, denn die Finanzverwaltung muss ja erst einmal auf eine entsprechende Umsetzung seitens des Gesetzgebers warten.
-
Danke, miwe4.
Da es also noch nicht implementiert ist, vielleicht bekommt mancher doch die $$-Zeichen in die Augen, wenn er sähe, wie es gehen soll:
Ich fand dieses:
https://www.smart-rechner.de/zumutbare_belastung/rechner.php
Zwar rechnet der dies auch noch nicht aus, aber zumindest steht die Formel ganz unten auf der Seite:- "Prozentsatz aus 1. Spalte mal 15.340 €
- Prozentsatz aus 2. Spalte mal (51.130 − 15.340 €)
- Prozentsatz aus 3. Spalte mal (Einkommen − 51.130 €)"
Ist ja vielleicht ganz informativ.
-
Zwar rechnet der dies auch noch nicht aus,
Was aber doch zeigt, dass es nicht ganz einfach ist, dies zu implementieren. Davon abgesehen:
Nicht umsonst ergehen die Bescheide der Finanzverwaltung insoweit ja weiterhin teilweise vorläufig i.S. § 165 Absatz 1 AO, denn die Finanzverwaltung muss ja erst einmal auf eine entsprechende Umsetzung seitens des Gesetzgebers warten.
Ohne gesetzliche Vorgaben kann kein Programm geändert werden, da es dem Gesetz entsprechen muss.
-
Inzwischen ist es drin. Meine zumutbarer Eigenanteil wurde zu hoch berechnet und bei der Prüfung hat es WISO angezeigt. Ich habe Einspruch erhoben.
Danke für den Link. Dort ist - inzwischen - ein Rechner vorhanden. Ganz oben direkt. -
Meine zumutbarer Eigenanteil wurde zu hoch berechnet und bei der Prüfung hat es WISO angezeigt. Ich habe Einspruch erhoben.
Warum? Der Bescheid ist doch insoweit mit Sicherheit teilweise vorläufig i.S. § 165 Absarz 1 AO erlassen worden.
-
-
Es geschehen doch ab und zu fast nicht zu glaubende Ereignisse: kein Nichtanwendungserlass, alle Achtung!