Arbeitszimmer absetzen, Ratenzahlung über mehrere Jahre

  • Hallo zusammen


    Ich bin Freiberufler und arbeite vorwiegend zu hause. Außerdem bin ich gerade dabei, mir eine Eigentumswohnung zu kaufen, welche auch ein Arbeitszimmer haben wird.
    Dieses möchte ich steuerlich absetzen. Mein Problem ist nun: Die Wohnung ist noch im Bau und wird in Raten bezahlt. Die erste Rate habe ich 2016 beglichen. 2017 und 2018 folgen weitere. Einzug ist im April 2018.
    Laut Aussage FA kommt eine AfA noch nicht in Frage, da die Wohnung ja noch nicht existiert. Soweit sinnvoll.Ich würde also erst mit der Steuererklärung 2018 anfangen, das Arbeitszimmer abzusetzen.
    Andererseits sollte man Rechnungen doch in dem Jahr buchen, in dem sie anfallen. Wie sollte ich das am sinnvollsten in EÜR buchen?



    Gruß


    Thomas

  • Hallo tfa,


    da uns hier Steuerberatung verboten ist (und deine Fragen zielen darauf ab), nur ganz allgemein:


    a) Bei einem Arbeitszimmer gelten die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes frühestens ab Fertigstellung (in der Regel ab Bezug) in Höhe der anteiligen AfA (2% jährlich) als Aufwendungen. Kosten für Grund und Boden sind hiervon noch abzuziehen. Im Einzelnen sind hier die Bestimmungen des § 7 Abs. 5 EStG maßgebend (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html).
    b) Die Bestimmung des § 11 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html gelten für Einnahmen und Ausgaben, nicht für Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Hier muss sauber getrennt werden (es gibt hier seitenlange Erläuterungen zur Trennung im Einkommensteuergesetz, lies hierzu die Richtlinien und Hinweise der Finanzverwaltung zu § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EStG).


    c) Die Ratenzahlungen betreffen die Finanzierungsseite und nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten.