Hallo zusammen
Ich bin Freiberufler und arbeite vorwiegend zu hause. Außerdem bin ich gerade dabei, mir eine Eigentumswohnung zu kaufen, welche auch ein Arbeitszimmer haben wird.
Dieses möchte ich steuerlich absetzen. Mein Problem ist nun: Die Wohnung ist noch im Bau und wird in Raten bezahlt. Die erste Rate habe ich 2016 beglichen. 2017 und 2018 folgen weitere. Einzug ist im April 2018.
Laut Aussage FA kommt eine AfA noch nicht in Frage, da die Wohnung ja noch nicht existiert. Soweit sinnvoll.Ich würde also erst mit der Steuererklärung 2018 anfangen, das Arbeitszimmer abzusetzen.
Andererseits sollte man Rechnungen doch in dem Jahr buchen, in dem sie anfallen. Wie sollte ich das am sinnvollsten in EÜR buchen?
Gruß
Thomas