Hallo Miteinander,
hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Hatte beim FA beantragt, von der Bilanzierungspflicht befreit zu werden und wieder EÜR machen zu können, da ich die letzten Jahre kürzergetreten bin und mein Gewinn wohl dauerhaft unter der Grenze zur Bilanzierungspflicht liegen wird. Wurde genehmigt.
Die Bilanz hatte die Steuerberaterin gemacht, auf die ich jedoch aus Kostengründen verzichten möchte und eine EÜR bekomme ich hin.
Nun habe ich aber das Problem, dass in der Bilanz die letzten Ausgangsrechnungen Gewinn- und Umsatzsteuern erhöhend als Forderung berücksichtigt sind.
Wie buche ich den Zahlungseingang, damit ich nicht zweimal für diese Forderungen USt und ESt bezahle. Normalerweise über die Konten 1200 für den Zahlungseingang und das Automatikkonto 8400. Werde ich wahrscheinlich so machen müssen und die letzte Abschlussbilanz als Eröffnungsbilanz der EÜR beilegen mit einer zugehörigen Berichtigungsrechnung für die Forderungen.
Geht das genauso bei den Forderungen aus der Überzahlung der Gewebesteuer und Umsatzsteuer, die ja ebenfalls in der Bilanz sich gewinnerhöhend darstellen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Meckiguitar