Studentische Aushilfe und dann Festanstellung - jetzt Nachzahlung?

  • Hallo zusammen,


    ich mache nun meine erste Steuererklärung. Ich habe vom 01.01.-31.03. als studentische Hilfskraft gearbeitet und es wurden kaum Lohnsteuern einbehalten, nur ca. 100 €, weil ich in einem Monat ein paar Stunden mehr gearbeitet habe.
    Danach hatte ich vom 01.04.-31-12. eine Festanstellung. Als ich nur diesen zweiten Job eingetragen hatte, hatte ich noch ca. 500 €, die ich zurückbekommen hätte. Nach dem EIntragen des ersten Jobs jetzt plötzlich eine Nachzahlung von 40 €. Außerdem gibt es Fehlermeldungen (bzw. diese Achtungszeichen), weil Nr. 25-27 rot markiert sind:


    25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung
    27. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung


    Ich musste mich für die ersten drei Monate selbst krankenversichern.


    Ist das normal, dass man nachzahlen muss, wenn man studentische Hilfskraft war und dann einen festen Job angefangen hat? Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.


    Liebe Grüße,
    Ani

  • Auch dir als Info:
    Lohnsteuerabzug ist immer nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Steuerschuld nach den Verhältnissen am Abzusgstichtag. Wenn sich danach etwas ändert wie bei Dir eine Vollzeitstelle nach drei Monate Minijob (mit Gleitzone), dann stimmen natürlich aufs Jahr gesehen die Vorauszahlungen nicht mehr.
    Da in einer Einkommensteuererklärung immer die gesamten Einkünfte des Jahres maßgebend sind (abzüglich Werbungskosten), kann nach Eingabe des Minijobs durchaus der Fall einer NAchzahlung eintreten. Aber erst wenn alles vollkommen eingegeben ist, siehst du, ob eine Erstattung oder Nachzahlung als Ergebnis steht. Da spielen ja auch noch die Beiträge zur Sozialversicherung, eventuelle höhere Werbungskosten als die Pauschale von 1.000 Euro, Krankheitskosten u.a. eine Rolle.