Hallo zusammen,
ich mache nun meine erste Steuererklärung. Ich habe vom 01.01.-31.03. als studentische Hilfskraft gearbeitet und es wurden kaum Lohnsteuern einbehalten, nur ca. 100 €, weil ich in einem Monat ein paar Stunden mehr gearbeitet habe.
Danach hatte ich vom 01.04.-31-12. eine Festanstellung. Als ich nur diesen zweiten Job eingetragen hatte, hatte ich noch ca. 500 €, die ich zurückbekommen hätte. Nach dem EIntragen des ersten Jobs jetzt plötzlich eine Nachzahlung von 40 €. Außerdem gibt es Fehlermeldungen (bzw. diese Achtungszeichen), weil Nr. 25-27 rot markiert sind:
25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung
27. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Ich musste mich für die ersten drei Monate selbst krankenversichern.
Ist das normal, dass man nachzahlen muss, wenn man studentische Hilfskraft war und dann einen festen Job angefangen hat? Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Ani