Bereitstellungskosten einer Beförderungsmöglichkeit

  • Hallo,


    von meinem Arbeitgeber werden mir vom Lohn Bereitstellungskosten einer Beförderungsmöglichkeit
    einbehalten.
    genauer: Ich bezahle jeden Tag eine Pauschale und fahre dann mit einer Fahrgemeinschaft in einem Dienstwagen zur Arbeit.
    Als was kann ich diese Bereitstellungskosten absetzen(Wo trägt man das bei Wiso Sparbuch ein)?
    Kann ich außerdem die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen? Bis zu welcher Höhe(da ich mehr als 150km am Tag zur Arbeit mitfahre ist das ne ganze Menge)?
    Vielen Dank im Voraus!!

  • Zur Sammelbeförderung gibt es folgende Rechtsprechung:
    Die nach § 3 Nr. 32 EStG steuerfreien Sammelbeförderungen mindern die Entfernungspauschale nicht. Werden beispielsweise Angestellte mit dem Firmenbus montags nach Berlin und freitags zurück gefahren, erhalten Sie die ungekürzte Entfernungspauschale.


    Für Sie heißt das konkret, daß Sie die Entfernungspauschale wie jeder andere AN auch nutzen können.
    ABER nur bis zum Betrag von 5112 €, da Sie kein Selbstfahrer sind.
    Die Bereitstellungskosten werden dagegen nicht im Steuerprogramm eingetragen.