Neuer Stellplatz (vermietet) abschreiben

  • Hallo zusammen,


    ich versuche mich gerade an den Details der Steuererklärung und bin über folgenden Punkt gestolpert:


    In 2016 haben wir an unserem Zweifamilienhaus (Bj 2010) Stellplätze errichtet und weitere Arbeiten machen lassen. Zwei der vier Stellplätze sind der vermieteten Wohnung voll zuzuordnen. Bei der Erfassung der nachträglichen Herstellungskosten - hier gehe ich davon aus, dass sie auch als solches zählen, da das Haus quasi noch nicht fertig war - kann ich diese aber nur auf das Gebäude anrechnen. Die Abschreibung erfolgt dann prozentual auf den vermieteten Teil.


    Wie muss ich diese Kosten erfassen, damit ich sie voll ansetzen kann? Oder habe ich vielleicht sogar einen Denkfehler?


    Ich freue mich schon auf eure Hilfe!


    Liebe Grüße