2 Arbeitszimmer bei unverheirateten Mietern

  • Guten Tag,
    ich habe folgende Frage:


    2 unverheiratete Lehrer haben in einem gemieteten Haus mit 124 m² jeder ein 10 m² Arbeitszimmer. Die Gesamtmiete beträgt 1000 €.


    Wie wird in der Steuererklärung damit umgegangen?


    Gibt jeder bei der Berechnung 62m², 10m² AZ und 500€ Miete an?
    ...oder werden 124m², 10m² und 1000€ bei jedem angesetzt?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
    Sebastian

  • Hallo,


    das grenzt arg an uns verbotene Steuerberatung. Ich rate dir, z. B. unter www.steuersparen.de das Stichwort Arbeitszimmer einzugeben. Auch hier in der erweiteren Suche kannst du einige Tipps finden.


    Prinzipiell: der BFH hat vor Kurzem entschieden, dass beide die anteiligen Kosten bis zum vollen Höchstbetrag (aber nur, wenn die anteiligen Kosten gleich oder höher als der Höchstbetrag sind9 ansetzen können, also zwei Mal maximal 1.250 Euro, sofern ihr die anderen Voraussetzungen für ein ansetzbares Arbeitszimmer erfüllt (also z. B. es muss ein Arbeitszimmer sein lt. Definition des BFH, es darf euch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen etc.).


    Rechnen müsst Ihr immer die Relation zur Gesamtfläche! Bei Euch also 10 qm AZ zu 124 qm Wohnfläche = jeder 8,06% der Gesamtkosten. Diese müssen in der Regel durch zwei geteilt werden, bei Euch kann es anders liegen, wenn Ihr nachweist, wer welche Kosten getragen hat, da unverheiratet.


    Als Beispiel: 1.000 Euro Miete (wobei die Abrechnung der Nebenkosten im Jahr der Abrechnung berücksichtigt werden muss) = 12.000 Euro im Jahr Gesamtkosten. Wenn jeder die Hälfte zahlt, pro Partner also 6.000 Euro. Davon 8,06% = 483,60 Euro für die Miete. Strom, Heizung etc. kommen entsprechend dieser Rechnung hinzu.


    Was und wie angesetzt wird, müsst Ihr aus den Erläuterungen im Link oben nachlesen, ebenso empfiehlt es sich, die dort genannten BFH-Urteile auch einmal zu lesen. Es steht einiges zu diesem Thema dort.