Wo ausländische Einkünfte eintragen?

  • Hallo


    folgende Konstellation:


    Ehemann ist für 1 Jahr in deutscher Botschaft im nichteuropäischen Ausland im Rahmen seines Dienstes eingesetzt. Das Gehalt in Deutschland läuft normal weiter, es werden Ausländesgelder und Kaufkraftausgleich etc. gezahlt. HIER gibt es keine Probleme, da weiss ich wo es eingetragen werden muss.


    Ehefrau hat im Januar 2016 in Deutschland gewohnt, jedoch weder Lohn / Arbeitseinkünfte / Sozialleistungen oder was auch immer bekommen. Somit Einküfte im Januar in Deutschland 0 Euro. Vom Februar 2016 bis Januar 2017 hält sich die Ehefrau in der Schweiz auf. Sie war in der Schweiz ordnungsgemäß angemeldet und hatte in dieser Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland. In der Schweiz hat sie ganz normal gearbeitet und dort auch Lohnsteuer bezahlt. In der ganzen Zeit hat sich sich nicht in Deutschland aufgehalten.


    Frage:
    Müssen die Einnahmen in der Schweiz bei der Einkommensteuererklärung überhaupt angegeben werden? Falls ja ... Wo trägt man diese Einnahmen dann ein und mit welcher Versteuerung muss ich dann rechnen.


    mit freundlichen Grüßen
    Thomas
    ?(

  • Müssen die Einnahmen in der Schweiz bei der Einkommensteuererklärung überhaupt angegeben werden? Falls ja ... Wo trägt man diese Einnahmen dann ein und mit welcher Versteuerung muss ich dann rechnen.

    Ja. Denn diese sind mindestens über den Progressionsvorbehalt in die Steuerberechnung einzubeziehen (wenn sie steuerfrei nach dem DBA Deutschland-Schweiz sind). Es gibt die Anlage N-AUS, hier gehören solche Einkünfte hin.


    Alle anderen Angaben ergeben sich, wenn die Formulare Schritt für Schritt ausgefüllt werden (auch wegen des Auslandswohnsitzes ist dies wichtig).