Wann und wie die Umsatzsteuer in die EÜR übernehmen (für die Einkommenssteuererklärung)?

  • Hallo,


    ich glaub, ich steh grad etwas auf dem Schlauch, aber vielleicht mir hier jemand weiterhelfen.


    Ich versuche gerade endlich die Einkommenssteuererklärung fertig zu kriegen, und hake an unserem kleinen Betrieb. Der ist nämlich erstmals Umsatzsteuerpflichtig gewesen, und was erstmal ganz verständlich klang, macht jetzt bei der Steuererklärung doch Probleme.


    Wir hatten hier 5770,69 Euro Gewinn.
    Ebenso hatten wir 3007,25 Euro Umsatzsteuer
    und 1496,70 Euro Vorsteuer
    Demnach schuldeten wir dem Finanzamt 1510,55 Euro Umsatzsteuer.
    Tatsächlich beliefen sich die Voranmeldungen auf ca. 1720 Euro, da auch Monate mit Verlust dabei waren.


    Wenn ich es richtig verstehe, können wir die Umsatzsteuer, die wir so an das Finanzamt abführen als Ausgabe geltend machen, und so den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.


    Angenommen, dass stimmt so, wie mache ich das?
    1. Nehme ich die 1510,55 Euro, oder die 1720 Euro? Im ersteren Fall müsste ich die Rückzahlung nach Jahresmeldung sicherlich wieder als Einnahme angeben, oder?
    2. Trage ich die Umsatzsteuer als Ausgabe nachträglich in die EÜR ein, die ja auch Basis der Umsatzsteuerberechnung war? Und nehme dann den so korrigierten Gewinn als Angabe für die Einkommenssteuererklärung?
    Oder kann ich die gezahlte Umsatzsteuer dann erst für das Jahr als Ausgabe geltend machen, in dem sie auch tatsächlich gezahlt wurde? Zukünftig macht das ja keinen großen Unterschied, aber da es ja das erste Mal ist, geht es um die gesamte Umsatzsteuer 2016, was jetzt einen deutlichen Einfluss auf die Nachzahlung hat, auch wenn im Gegenzug die Zahlung für dieses Jahr entsprechend geringer ausfallen würde.


    Wäre echt lieb, wenn mir da jemand bei Entknoten meines Hirns helfen würde.
    Und für das nächste mal finde ich dann raus, warum die automatische Datenübernahme nicht funktioniert - oder bezahl nen Steuerberater... Aber das ist was für ein anderes Thema.

  • Nun, eigentlich wird die Umsatzsteuer immer gemeinsam mit der Kundenrechnung erfasst und ist insofern eine Einnahme. Bei Lieferantenrechnungen etc. ist dann genauso die gezahlte Vorsteuer eine Ausgabe.


    Bei der UStVA fasst du alle Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuerzahlungen zusammen und meldest dem Finanzamt damit die offene Differenz (bei einem Umsatzsteuerüberhang ergibt sich eine Zahlungspflicht für dich, bei einem Vorsteuerüberhang bekommst du vom Finanzamt etwas zurück). Je nachdem ist dann wieder die Zahlung an das Finanzamt eine Ausgabe und die Rückzahlung vom Finanzamt eine Einnahme. Und so wird es in der EÜR auch erfasst.