Liebes Forum, meine Frage ist wie folgt:
Mein Kind macht eine Ausbildung in einer Zweigstelle der Firma und fährt mit dem Auto zur Berufsschule und einige Wochen zu internen Schulungen in der Zentrale der Firma.
Die Fahrt in die Zweigstelle sind Fahrtkosten, somit abgerechnet mit der Entfernungspauschale - vom Finanzamt akzeptiert
Die Fahrt zur Berufsschule ist als Dienstreise abgerechnet mit den gefahrenen Kilometern (2 fache Entfernung) - vom Finanzamt akzeptiert
Die internen Schulungen in der 20 km vom Ausbildungsort entfernten Zentrale haben wir auch als Dienstreise abgerechnet und diese hat das Finanzamt gestrichen. Ist das korrekt oder ruft das nach Einspruch?
Vielen Dank für die Unterstützung.
LG Dho