Ausbildung: Fahrt zu internen Schulungen am anderen Standort gilt als Dienstreise oder als Fahrtkosten

  • Liebes Forum, meine Frage ist wie folgt:


    Mein Kind macht eine Ausbildung in einer Zweigstelle der Firma und fährt mit dem Auto zur Berufsschule und einige Wochen zu internen Schulungen in der Zentrale der Firma.
    Die Fahrt in die Zweigstelle sind Fahrtkosten, somit abgerechnet mit der Entfernungspauschale - vom Finanzamt akzeptiert
    Die Fahrt zur Berufsschule ist als Dienstreise abgerechnet mit den gefahrenen Kilometern (2 fache Entfernung) - vom Finanzamt akzeptiert
    Die internen Schulungen in der 20 km vom Ausbildungsort entfernten Zentrale haben wir auch als Dienstreise abgerechnet und diese hat das Finanzamt gestrichen. Ist das korrekt oder ruft das nach Einspruch?


    Vielen Dank für die Unterstützung.


    LG Dho :) :)

    • Offizieller Beitrag

    Die internen Schulungen in der 20 km vom Ausbildungsort entfernten Zentrale haben wir auch als Dienstreise abgerechnet und diese hat das Finanzamt gestrichen.

    Mit welcher Begründung? Sollte sich ja eigentlich aus den Erläuterungen zum ESt-Bescheid ergeben.



    Ist das korrekt oder ruft das nach Einspruch?

    s.o. -> Vielleicht ja auch nur vergessen. Das sollte sich dann, je nach Zeitrahmen RB-Frist, auch in einem Telefonat klären lassen.

  • Die internen Schulungen in der 20 km vom Ausbildungsort entfernten Zentrale haben wir auch als Dienstreise abgerechnet und diese hat das Finanzamt gestrichen. Ist das korrekt oder ruft das nach Einspruch?

    Mir fällt dazu auch ein, dass Erstattungen des Arbeitgebers ja auch in Form von kostenlos zur Verfügung gestellten Mahlzeiten erfolgen konnten. Bei internen Schulungen ist das ja üblich. Und die Fahrtkosten stehen unter Umständen ja sogar auf der Lohnsteuerbescheinigung ...