Anlange AUS - Steuerberechnung

  • Hallo,


    bei mir herrscht etwas Unklarheit bezgl. der Anlage AUS. Die Anlage AUS ist lediglich eine Beantragung zur Anrechnung der ausländischen Steuer (in meinem Fall: Quellensteuer auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die ich auch in der EÜR angegeben habe).


    WISO steuer-web bezieht diese Quellensteuer also nicht in seine Steuerberechnung mit ein, oder?
    Eigentlich sollten die Einkünfte wegen DBA ja in Deutschland steuerfrei sein, WISO berechnet mir aber trotzdem noch eine Nachzahlung in Höhe der deutschen Steuer auf die ausländischen Einkünfte.


    Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Viele Grüße,
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne mich bei WISO steuer:Web nicht aus. Damit Dir aber überhaupt jemand helfen kann, solltest Du darstellen, was Du wo an welcher Stelle eingetragen hast und was sich daraus ergeben hat. Am besten geht dies mit bereinigten Screens.

  • Die Anlage AUS ist lediglich eine Beantragung zur Anrechnung der ausländischen Steuer (in meinem Fall: Quellensteuer auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die ich auch in der EÜR angegeben habe).

    Nein, das ist eine Erklärung von Einkünften, die im Ausland bezogen wurden. Ob Anrechnung oder Kürzung o.ä. hängt dann vom jeweiligen DBA und der Art der Einkünfte ab. Ausserdem ist noch zu berücksichtigen, dass diese Einkünfte möglicherweise dem Progressionsvorbehalt in Deutschland unterliegen.


    Aber um hier wirklich einen Rat geben zu können, benötigen wir mehr Informationen, wie miwe4 geschrieben hat.

  • Hallo,


    vielen Dank schon mal für die Antworten.


    In meinem Fall ist das kompliziert, ich habe Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler in der Schweiz erzielt. Diese werden laut DBA und anderer bilateraler Einkommen an der Quelle (in meinem Fall: in der Schweiz) besteuert, also nicht in Deutschland - darum gelten auch höhere Steuersätze als die üblichen ~4,5% Quellensteuer, die bei anderen Tätigkeiten anfallen
    Das ist ein Sonderfall speziell für (darstellende) Künstler, Sportler, Referenten, anders als bei anderen Arten selbstständiger Tätigkeit, Artikel 17 DBA Schweiz-Deutschland, für den eigene Quellensteuersätze je nach Kanton und Höhe des Honorars gelten.
    Info, zB hier
    http://files.vogel.de/iww/iww/…rial/dokumente/112935.pdf


    Mich interessiert eigentlich nur, ob WISO solche Sonderfälle automatisch berücksichtigt und in die (unverbindliche) Einkommensteuerschätzung bzw. -berechnung einbeziehen kann oder nicht. Ich denke eher nein, das ist ja doch eine ziemlich komplexe Materie. WISO erkennt aus meinen Angaben ja nicht, ob meine Tätigkeit unter den besagten Artikel 17 fällt oder nicht.
    Darum gehe ich davon aus, dass die Berechnung von WISO im meinem Fall eine andere ist als die des Finanzamtes, das hoffentlich diesen Sonderfall von sich aus berücksichtigt.

  • Darum gehe ich davon aus, dass die Berechnung von WISO im meinem Fall eine andere ist als die des Finanzamtes, das hoffentlich diesen Sonderfall von sich aus berücksichtigt.

    Ja, allerdings eine gewagte Annahme.
    Erstens ist dein Fall alles andere als so ungewöhnlich, dass die Software dies nicht berücksichtigen würde und zum anderen ist dieses Paragraph zwar eine Sonderregelung, die aber allgemein gilt und nicht nur für dich.



    Mich interessiert eigentlich nur, ob WISO solche Sonderfälle automatisch berücksichtigt und in die (unverbindliche) Einkommensteuerschätzung bzw. -berechnung einbeziehen kann oder nicht. Ich denke eher nein, das ist ja doch eine ziemlich komplexe Materie. WISO erkennt aus meinen Angaben ja nicht, ob meine Tätigkeit unter den besagten Artikel 17 fällt oder nicht.

    Dazu gibt es die entsprechenden Fragen in den Masken. Wenn du die richtig beantwortest, wird das auch richtig berücksichtigt. Der Quellensteuersatz des Staates, in dem du arbeitest, interessiert doch für die Anwendung des deutschen Progressionsvorbehaltes nicht - du gibst doch an, was du an Steuern gezahlt hast.


    Du gibst bei der Auswahl der Formulare an, dass die Anlage AUS benötigt wird. Dann kannst du (bitte nach Lebensbereichen sortieren) die Ausländischen Einkünfte als Menüpunkt unter den weiteren Einkünften, Bezüge und Ersatzleistungen. Dort kannst du dann die gezahlten Steuern eintragen. Die Einkünfte gehören in die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - dort sind sie als Einkünfte aus der Schweiz in voller Höhe anzugeben.


    Die Eingaben unter den ausländischen Einkünften könnten dann so aussehen wie in den Anlagen, wobei der Eintrag der Steuern vom DBA abhängt. Ich habe hier nur eine Annahme bei 8% Quellensteuer gemacht.