18 J. alt, Schülerin und Nebenjob

  • Meine Tochter ist zwar schon 18 aber noch Schülerin.
    Letzten Sommer hatte sie 6 Wo. einen Ferienjob (mit Steuerkarte), seit Sept. besucht sie die höhere Schule und jobbt nebenher (auf Steuerkarte).
    In 2002 war sie noch auf meiner Steuerkarte, jetzt in 2003 fiel sie weg.
    Nun meine Fragen:


    1. Lohnt es sich sie doch für dieses Jahr wieder auf meine Steuerkarte eintragen zu lassen - obwohl sie weiterhin ihren Nebenjob auf Steuerkarte macht (verdient max. 350 - 500 Euro im Monat)?
    - Kindergeldanspruch besteht weiterhin -


    2. Wie läuft das mit der Steuererklärung für 2002 - gehört meine Tochter komplett in die Anlage Kind oder muss sie für sich selbst eine Erklärung machen (für den Sommerjob und den Nebenjob ab Sept.2002) und gehört bei mir nur noch bis Sept. 2002 mit rein?


    Bin da etwas verwirrt, will mich ja nu auch nicht in die Nesseln setzen!


    Danke schon vorab für die Hilfe!

  • 1.Solange Ihre Tochter noch nicht wirtschaftlich selbständig ist, können Sie Kindergeld beziehen, wenn der Einkünftefreibetrag (7188 €) nicht überschritten wird. Sie können weiterhin die Anlage Kind nutzen für Ihre Steuererklärung.
    2. Die Anlage Kind können Sie weiterhin verwenden, aber das ist wieder abhängig von den Einkünften Ihrer Tochter und wo sie die Schule besucht.
    Einen Ausbildungsfreibetrag – bisher zwischen 1800 und 4200 DM – gibt es ab 2002 nur noch für volljährige Kinder und auch nur, sofern sie auswärts untergebracht sind. Er beträgt jetzt aber nur noch 924 Euro. Für Kinder in der Ausbildung, die noch bei den Eltern wohnen, entfällt der Ausbildungsfreibetrag jedoch.
    Wenn Ihr Tochter durch den Sommer- und Nebenjob LSt-Abzüge hat,kann sie selbst eine ESt-Erklärung machen, so daß die Abzüge von LSt+Soli durch das FA erstattet werden.
    Gruß Brigitte

  • ***Für Kinder in der Ausbildung, die noch bei den Eltern wohnen, entfällt der Ausbildungsfreibetrag jedoch.***


    Das betrifft doch wohl nur eine entgeldliche Ausbildung und NICHT eine schulische Ausbildung, oder!?


    Meine Tochter macht KEINE Berufsausbildung, sie besucht eine weiterführende Schule!
    Es kann doch nicht sein das bei gleichen Unkosten der Freibetrag einfach ersatzlos wegfällt - nur weil sie nun 18 ist?
    Immerhin sind die Kosten für Bücher, Hefte usw. im Grunde diesselben wie bisher - ob meine Tochter nun 16 war und die Regelschule besuchte oder jetzt mit 18 eine Handelsschule besucht!


    Hab ich da was falsch verstanden?


    Hoffe auf Antwort/Erklärung, steh da echt auf dem Schlauch! :)


    Gruß
    Wicca

  • Hallo Wicca, leider muß ich Ihnen sagen, daß es egal ist, welche Schule Ihre Tochter besucht. Das Entgelt spielt in der neuen Rechtslage ab 2002 keine Rolle mehr.
    Die neue Rechtslage ab 2002 – Ausbildungsfreibetrag
    Ab 2002 gibt es nur noch einen Ausbildungsvertrag für volljährige Kinder, wenn sie zur Ausbildung auswärts untergebracht sind. Der Freibetrag beträgt nur noch 924 €. Eigene Einkünfte und Bezüge und Ausbildungsbeihilfen, wie BAFöG werden davon noch abgezogen, soweit sie einen Betrag von 1848 € im Jahr übersteigen.
    Also nicht nur, daß der Ausbildungsvertrag für über 18jährige Kinder, die während der Schulausbildung, Lehre oder Studium zu Hause wohnen, weggefallen ist, genauso gnadenlos ist der Ausbildungsfreibetrag für unter 18jährige Kinder, die auswärts untergebracht sind, den Bach hinunter gegangen. Die größte Frechheit ist dann aber wohl, daß auch noch der einzig verbleibende Ausbildungsfreibetrag ab 2002 auch noch um fast 60% gekürzt wird. Das soll alles vom Steuerzahler mit dem erhöhten Kindergeld und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf aufgerechnet werden. Der Betreuungsfreibetrag wird für wirtschaftlich unselbständige Kinder gewährt (1080 € -Alleinstehende, 2160 € - Verheiratete).
    Gruß Brigitte