Zeitraum der Wasserrechnung entspricht nicht Nebenkosten-Abrechnungszeitraum

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich es lösen soll:

    Es geht um ein vermietetes Zweifamilienhaus. Als Abrechnungszeitraum ist 1.1. bis 31.12. vereinbart, d.h. ich lese die Verbrauchszähler für Wasser der einzelnen Wohnungen zum 31.12. ab. Die Stadtwerke lesen jedoch den Hauptzähler Wasser jährlich Anfang bis Mitte September ab - und zwar zu Terminen, von denen ich erst im Nachhinein erfahre.

    Wenn ich nun eine Abrechnung erstellen möchte, gebe ich alle Zählerstände mit Anlesedatum ein und als Gültigkeitszeitraum für die Wasserrechung der Stadtwerke die Daten der beiden Ablesungen, z.B. 16.9. des Vorjahres und 18.9. des folgenden Jahres. WISO Vermieter gibt dann beim Erstellen der Abrechung eine Fehlermeldung aus und verlangt für die Wasserverbrauchszähler der Wohnungen (welche addiert ja dem Wert des Hauptwasserzählers entsprechen müssten) ebenfalls Ablesewerte für den 16.09. des Vorjahres und den 18.09. des folgenden Jahres. Diese Werte kann ich natürlich nicht liefern, da ich nicht weiß, wann die Stadtwerke ablesen und somit nicht parallel selbst die Wohnungszähler ablesen kann.

    Kann mir jemand helfen - oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Danke!

    Markus

  • Hallo,

    nein einen Denkfehler hast du nicht. Leider ist es so, dass verschiedene Lieferanten nicht den "normalen" Abrechnungszeitraum haben. Eine Vorablösung wäre, dass du den Wasserverbrauch der Stadtwerke durch die Anzahl der Abrechnungszeiten teilst um dann den Tagesverbrauch zu erhalten. Diese dann für deinen Abrechnungszeitraum eingeben.


    Was ich machen würde; den Wasserlieferanten ansprechen, dass du in Zukunft zum Jahresende den Verbrauch abliest und diesen an diese gibst. Ich denke, dass du da ein offenes Ohr findest.

    Ebenfalls würde ich auch bei Gas und Strom verfahren, denn die haben auch andere Abrechnungszeiträume. Leider ist es von Gebiet zu Gebiet anders. Bei mir im Kreis Koblenz wird zum 31.12. eines Jahres abgerechnet.


    Versuche es einmal, erkläre denen warum du das haben möchtest. Viel Erfolg.

  • Für die Abrechnung müssen zwei Wasser-Rechnung vorliegen:

    16.9.15 - 17.9.16 und 18.9.16 - 16.9.17.

    Dann kann auch der Hauptzähler von 1.1.16 - 31.12.16 eingtragen werden.

    Das ist wie bei einer Heizöl-Tankrechnung nach dem Prinziep first in firstout.

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  • Dann möchte ich auch noch eine Info geben.


    Deine Aufstellung der Wasserrechnungen gibt man beim Verwalter so ein, wie sie ausgestellt wurden. Danach werden bei der Abrechnung zwar die beiden Verbrauchswerte sowie die beiden Kosten in der Gesamtaufstellung angeführt, für den jeweiligen Mieter aber die Kosten für den ARZ ermittelt.


    Das was dir Kopfzerbrechen macht, ist beim Verwalter kein Thema.

  • Deine Aufstellung der Wasserrechnungen gibt man beim Verwalter so ein, wie sie ausgestellt wurden

    Das gleiche geht beim Vermieter auch. Wer den Verwalter nutzt sollte schon Buchhaltungserfahrung haben, den so einfach ist das Programm nicht zu bedienen.

    Es bedarf schon ein längere Einarbeitungszeit.

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