Arbeitbeberanteil an Fortbildungskosten

  • Hallo,


    ich besuche eine Fortbildung, die ca. 2,5 Jahre dauert.
    Den Anteil, den mir mein Arbeitgeber "zuschgeschossen" hat habe ich bei meiner letzten Steuererklärung schon eingesetzt.


    Meine Frage: muß ich den Anteil jetzt wieder angeben (wurde ja schon letztes Jahr voll"verrechnet")?

  • Sie haben den AG-Anteil im letzten Jahr schon komplett verrechnet. Ich nehme an, daß es eine einmalige Zahlung war und demzufolge geben Sie jetzt Ihre angefallenen Kosten der Fortbildung für 2002 an, ohne AG-Anteil.