Abziehbare Altersvorsorgebeiträge bei Riester

  • Meine Frau (mittelbar zulageberechtigt) und ich (unmittelbar) haben beide einen separaten Riestervertrag.

    Wir beide haben auch mehr als den Mindestbeitrag einbezahlt.

    Die Kinderzulagen (2) sind an meine Frau geflossen.

    Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit wird jedoch meine Kappungsgrenze zzgl. 60€ (also in Summe 2160,-) abgezogen.

    Steht nicht im §10a, dass bei Zusammenveranlagung die Beiträge beider Beitragszahler zusammen gezählt werden?

    Sollten nicht dann auch die Kappungsgrenzen zusammen gezählt werden?

    Falls dem nicht so ist, wirft mir WISO Steuer.Sparbuch interessanterweise sogar bei der Steuerberechnung gar keine abziehbaren Beiträge (also 0,-) aus.

    Was ist denn nun richtig?:wacko: