Wärmemengenzähler für WW-Bereitung

  • Die drei WMZ spiegeln das exakte Verhältnis der Energieverteilung wieder. Dass die Heizungsanlage einen Wirkungsgrad hat, ist klar. Am Ende gibt es Kosten für die eingekaufte Energiemenge, die über die WMZ anteilig zugeordnet werden. Nach meiner Meinung spielt da der Wirkungsgrad keine Rolle mehr, weil doch die Kosten verhältnismäßig verteilt werden. Oder habe ich die Frage nicht verstanden?

  • Falls es noch jemanden hier interessiert:


    Ich habe das gleiche Problem gehabt. Die Verteilung ergibt so erstmal keinen Sinn. Ich habe daher so gerechnet:


    Produzierte KW / Summe der Werte der WMZ * Wert des WMZ für Warmwassererzeugung. Diesen Wert habe ich dann bei Heizung hinterlegt für die Warmwassererzeugung und damit eine sinnvolle Verteilung.


    Man könnte ansonsten alle Werte der WMZ auf die Produzierten KW anpassen, aber das war mir zu umständlich.


    Gruß

  • Produzierte KW / Summe der Werte der WMZ * Wert des WMZ für Warmwassererzeugung. Diesen Wert habe ich dann bei Heizung hinterlegt für die Warmwassererzeugung und damit eine sinnvolle Verteilung.

    Man kann viele Berechnungen aufstellen, nur sollte man dann auch alle Faktoren beachten, siehe bei #18 da habe ich es einigermaßen verständlich angegeben

    Deine "sinnvolle" Verteilung entspricht aber nicht der Heizkostenverordnung, da solltest du dran denken.


    Man könnte ansonsten alle Werte der WMZ auf die Produzierten KW anpassen, aber das war mir zu umständlich.

    Auf einem Blatt Papier kann man viel ausrechnen, nur ob das nachher auch korrekt ist, da vermute ich stark, dass du da den Kürzeren ziehen würdest.

    Lass es doch einfach das Programm machen, denn das berechnet den Vorgaben entsprechend. Wenn alle notwendigen Positionen richtig eintragen werden dann stimmt diese und du brauchst dich nicht mehr weiter zu bemühen.

  • Ich kann den Usern nur zustimmen, die sich hier gemeldet haben.


    WISO Vermieter berechnet die anteiligen Warmwasser-Erwärmungskosten immer noch falsch!

    Anstatt die Werte der Wärmemengenzähler ins Verhältnis zu setzen, klammert man die Warmwasserzubereitung aus und bezieht diese auf den Energiebezug.


    EXTREM traurige Vorstellung von Buhl, dass insofern Tickets weder beachtet werden noch überhaupt darauf reagiert wird. Die zuständigen Service-MA für den WISO Vermieter sollten mal bei AVM (Fritzprodukte) Nachhilfeunterricht nehmen.


    Hier haben wir das vor 2 Jahren genau beleuchtet:

  • Genau das ist ja eben nicht der Fall. Wie hier beschrieben, werden Heizkosten über das Verhältnis der WMZ verteilt. Konsequent wäre, bei einer Berechnungsmethode zu bleiben. Stattdessen wird von Buhl bei den Heizungen der Wärmemengenzähler als Referenz genommen, bei der Warmwassererzeugung aber der Gesamtverbrauch im Verhältnis zur Erzeugten Leistung (welche überhaupt nicht gemessen, sondern berechnet wird).

  • Hallo,


    bevor noch mehr neue Theorien kommen:

    In der aktuellen Heizkostenverordnung steht, dass man die Kosten (und keine kWh) verteilt:


    In diesem Fall nach Absatz 1 $9 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen

    ... "Der Anteil der zentralen Anlage zur Versorgung mit Wärme ergibt sich aus dem gesamten Verbrauch nach Abzug des Verbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage. "...


    Das bedeutet:

    Von der gesamten verbrauchten Liefermenge wird nur die Wärmemenge des Warmwassers abgezogen. Alles andere ist Heizung.

    Das Programm macht genau das, was der Gesetzgeber vorgeschrieben hat.


    Wenn es um´s "Prinzip" oder "Logik" oder "physikalisch richtig" gehen soll, dann sind solche hübschen Berechnungen hervorragend geeignet, sich nahtlos in die Reihe der "fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen" einzureihen, die die Mieterschutzvereine so gerne anführen.

    Den Mitgliedsbeitrag für seinen Mieter hat man dann schon mit einer Abrechnung für mehrere Jahre finanziert - > bitte einmal Kürzungsrecht nachschlagen.


    Wenn es um eine (aus persönlichen oder anderen Gründen) "bessere" Verteilung geht - dann kann man mit den Anteilen der Grund- und Verbrauchskosten sowohl für Warmwasser als auch für Heizung in einem gewissen Rahmen und unter bestimmten Bedingungen die Werte (üblich 30%/70%) ändern.



    @grobiballon Wenn die Abrechnung gemäß HeizkostenV erstellt werden soll, dann mach das, was errjot und das Programm sagen.

    Falls die Abrechnung außerhalb des Geltungsbereiches der HeizkostenV erfolgen soll, kann eine ganz andere Abrechnung möglich sein - was das Programm natürlich nicht wissen kann.


    Schimpft also bitte nicht über das Programm, weil es korrekt abrechnen will.



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    Noch etwas Allgemeines zur HeizkostenV:


    Bevor man mit einer Genauigkeit von mehrenen Nachkommastellen irgendwelche Berechnungen anstellt, sollte man bedenken, dass 30% - 50% der Heizkosten als Grundkosten nach Fläche aufgeteilt werden - unabhängig davon, was die einzelnen Wärmezähler dazu sagen.


    UND:

    Bei Anwendung der HeizkostenV bei solchen Anlagen wird das Warmwasser "subventioniert" - jedoch seit die Wärmezähler Pflicht sind - nicht mehr so stark. Bei der alten "Wassererwärmungsformel" kamen sehr viel kleinere Anteile für die Warmwasserkosten zustande.

  • Vielen Dank für deine Aufklärung mit guter Erklärung, ham!

    Jetzt bin ich wirklich baff! Man sollte also auch derartig schwerfällige Verordnungen genau lesen.


    Was du geschrieben hast, wird z.B. auch hier bestätigt:

    So prüfen Sie Ihre Warmwasser-Abrechnung | Verbraucherzentrale NRW
    Bezahlen Sie (zu) viel für Ihr warmes Wasser? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung richtig lesen und überprüfen.
    www.verbraucherzentrale.nrw


    Insofern sorry @ Buhl. Dennoch hätte man ja seitens Buhl zumindest kurz antworten können.