Anlage KAP mit WISO Steuer Start

  • Guten Tag,


    ich nutze das Programm Steuer Start, was keine Kapitalerträge berücksichtigt. Brauchte ich bisher auch nicht, da ich unter dem Pauschbetrag lag.


    Jetzt hatte ich im November ein Fondssparplan gekündigt, weil ich zwecks Kosten woanders hin wollt. Leider sind beim Verkauf der Anteile höhere Erträge geflossen als mein zugeteilter Freibetrag. Insgesamt liege ich aber noch unter 801 EUR. Nun wurden 16 EUR Kapitalertragssteuer abgezogen, welche ich gerne wieder hätte.


    Kann ich jetzt trotzdem mit Steuer Start elektronisch die Erklärung abgeben und zusätzlich per Hand die Anlage KAP ausfüllen und postalisch nachsenden?


    Vielen Dank und Grüße

  • Da solltest du zum Telefonhörer greifen und deinen zuständigen Finanzbeamten kontkatieren. Ich sehe da kein unüberwindliches Hindernis.

    • Offizieller Beitrag

    Da solltest du zum Telefonhörer greifen und deinen zuständigen Finanzbeamten kontkatieren. Ich sehe da kein unüberwindliches Hindernis.

    Genau. Nur der Bearbeiter kann dies beantworten. Wobei ihm dies wahrscheinlich so lieber sein könnte, als alles über einen Einspruch abzuwickeln. Aber ist wirklich eine Ermessensentscheidung.

  • Guten Abend,


    ich möchte fairerweise die Fragestellung auflösen. Ich habe bei meiner Sachbearbeiterin im Finanzammt angerufen und die Auskunft erhalten, dass es nicht möglich ist, einen Teil der Steuererklärung elektronisch zu übermitteln und die Anlage KAP einzeln manuell und schriftlich nachzusenden.


    Entweder alles komplett elektronisch inkl. KAP oder alles komplett eben nicht-elektronisch.


    Ein Teil so und ein Teil so ist nicht möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Aufklärung. Nicht möglich, diese Aussage möchte ich allerdings bezweifeln. Wenn Du mit Deiner ELSTER-Erklärung die Nachreichung von Belegen mit einem Begleitschreiben ankündigst, dann wird sie diese Erklärung nicht bearbeiten, bevor Deine zusätzlichen Unterlagen zur Erklärung eingegangen sind. Und dann die Daten zu Kapitalerträgen einzupflegen, zumal ja die Möglichkeit des Datenzugriffs besteht, ist in jedem Fall weniger Mehrarbeit, als einen Einspruch zu bearbeiten mit dem ganzen formellen Zusatzaufwand. Aber sie ist "Herr" des Verfahrens. Es liegt an Dir, was Du jetzt machst. Ich würde es wie eben von mir beschrieben machen. Wobei die KAP natürlich Deine vollständigen Kapitalerträge enthalten muss und nicht nur die mit ZASt belasteten Erträge. Unterlässt sie die Anrechnung, dann kannst Du direkt Einspruch einlegen, mit hinweis auf die vollständig eingereichten Unterlagen.