Kryptowährung Mining auf eigenem Rechner

  • Du musst das Gewerbe zumindest beim Finanzamt anzeigen, dort bekommst du eine eigene Steuernummer für das Gewerbe und musst hierfür auch eine EÜR unter dieser Steuernummer per Elster abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Das Mining am eigenen Rechner stellt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG dar. Grundsätzlich ist für jedes Gewerbe i.S. § 15 EStG eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde zwingend geboten. Ob es da für Mining-Gewerbetreibende Ausnahmen gibt, musst Du bei dieser dafür zuständigen Stelle erfragen.

  • Habe eine Selbständige Tätigkeit beantragt. Aber die beim Finanzamt konnten mir nicht sagen was ich zu tun habe.

    Witzig das noch Keiner in Bremen Bitcoin mining gemeldet hat.

    Auch beim Gewerbeamt hatten sie es zu ersten mal gehabt.

  • HI,


    ich hab exakt die selben Probleme. Kein Steuerberater im nährem Umkreis kann mir helfen. Netterweise hat ein Steuerberater, während des Erstgespräches, gleich mal bei der Steuerfahndung und beim Finanzamt angerufen um Hilfe zu erbitten - Ergebnis: Irgendwie kann mir keiner so richtig sagen, wie ich meine Einnahmen aus Mining und Crypto-Tradeing als Unternehmer/Betrieb zu versteueren habe :/

    Der Fragebogen zur "steuerlichen Erfassung" vom FInanzamt wurde vor ca. drei Wochen ageschickt und noch liegt keine Rückmeldung vor. :(

    • Offizieller Beitrag

    So unklar finde ich es eigentlich nicht, wenn man erst einmal genau den Sachverhalt geklärt hat.


    Siehe auch schon: Gewinne aus Cloud Mining eintragen


    Beide Threads zusammen geben eigentlich alles Denkbare wieder.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 ich glaube ich bin im falschen Thread
    Bin Einzelunternehmer (echter Miner)...

    Auch dazu ist dort von mir etwas gesagt worden. Du erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG und hast eine EÜR zu erstellen.

    Das Mining am eigenen Rechner stellt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG dar.


    Dieser Thread ist ja ehr für die private Lohnsteuer

    Nein, das nun wirklich nicht.

  • Bin beim Gerwerbeamt Bremen gewesen. Sie sagen ein Rechner ist noch nicht große genug um ein Gewerbe anzumelden.

    Dies bedeutet aber nicht, dass es keine gewerblichen Einkünfte in der Steuererklärung sind! Freiberuf ist es hier sicher nicht. Und bei einem Gewerbe ist eine EÜR anzufertigen - also Ausgaben und Einnahmen getrennt buchen (die Einnahmenüberschussrechnung ist seit 2017 per Elster zu übermitteln, Excel-Aufstellungen reichen nicht mehr).

    • Offizieller Beitrag

    Bin beim Gewerbeamt Bremen gewesen. Sie sagen ein Rechner ist noch nicht große genug um ein Gewerbe anzumelden.

    Gewerbe oder nicht hat doch rein gar nichts mit dem Umfang der Tätigkeit zu tun. Gehst Du als Maler auf eigene Rechnung einmal im Monat malern, musst Du auch ein Gewerbe anmelden. Welche Konsequenzen sich später im Rahmen des Steuerrechts aus dem Umfang der Tätigkeit bzw. dem Ergebnis der Einkunftsermittlung zu ziehen sind, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.


    Bei der geschilderten Tätigkeit liegen gewerbliche Einkünfte vor und es ist ein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung anzumelden. Die müssen das mit dieser Tätigkeit halt auch noch "lernen".