Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit - über 2400 €

  • Hallo zusammen!


    Ich habe aus künstlerischer Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG). mehr als die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2400 € verdient.


    Das Programm sagt mir nun, ich müsse mein über die Pauschale hinaus gehendes Einkommen im Bereich "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eingeben und könne darüber hinaus Werbungs- und Betriebskosten dafür geltend machen und zwar unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern".


    Ansonsten bin ich ganz "normal" steuerpflichtig mit Lohnsteuerkarte angestellt.


    Wo gebe ich nun im Programm dieses Einkommen und die damit verbundenen Werbungskosten an??? Ich habe keine Ahnung, wo ich hinklicken muss... Kann mir jemand helfen? Vielen Dank!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe aus künstlerischer Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG). mehr als die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2400 € verdient.

    Nicht jede künstlerische Tätigkeit fällt unter diese Vorschrift. Welcher Art ist die Tätigkeit denn überhaupt?


    Das Programm sagt mir nun, ich müsse mein über die Pauschale hinaus gehendes Einkommen im Bereich "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eingeben und könne darüber hinaus Werbungs- und Betriebskosten dafür geltend machen und zwar unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern".

    Das glaube ich nun auf gar keinen Fall. Da würde ich gerne mal einen oder mehrere bereinigte Screens zu sehen, auch des Programmhinweises.


    Es sollten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG vorliegen, bei denen ggf. der § 3 Nr. 26 EStG Anwendung finden kann oder eben die höheren tatsächlich nachgewiesenen Betriebsausgaben zum Ansatz kommen. Es kann also für Einnahmen aufgrund derselben Tätigkeit kein § 3 Nr. 26 EStG neben tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

  • Hallo!


    Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.


    Zu Ihrer Frage: Ich habe Einkünfte als Sängerin.


    Hier die beiden Screenshots, einmal zu "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"....



    ... und "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern".


    § 18, glaube ich, findet bei mir keine Anwendung, da ich ja ganz "normal" mit Lohnsteuerkarte angestellt bin. Ich bekomme einfach nur ein kleines Honorar für Konzerte, die ich gebe.



    Hilft Ihnen das weiter? Habe ich meine Einkünfte an falscher Stelle eingegeben???


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"....

    Und genau da bist Du falsch. Da muss das Programm ja denken, es wäre durch Deinen AG für nicht vertragliche Zusatzleistungen gezahlt. Davon hast Du aber zumindest nichts geschrieben.


    Und genau deshalb habe ich ja geschrieben:

    Es sollten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG vorliegen, bei denen ggf. der § 3 Nr. 26 EStG Anwendung finden kann oder eben die höheren tatsächlich nachgewiesenen Betriebsausgaben zum Ansatz kommen. Es kann also für Einnahmen aufgrund derselben Tätigkeit kein § 3 Nr. 26 EStG neben tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

    Und bei den freiberuflichen Einkünften findest Du dann auch eine Zeile für etwaige Einnahmen i.S. § 3 Nr. 26 EStG. Und da werden überschießende Beträge dann automatisch der Besteuerung nach § 18 EStG unterworfen.