Unterhalt mit 2 Formularen "Anlage Unterhalt"

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand behilflich sein, irgendwie steige ich nicht ganz durch. Über die Suche hier kam ich auch nicht weiter. Danke schon mal! Steuersparbuch 2018 (für 2017)


    Folgender Sachverhalt:

    Es soll Unterhalt für Sohn geltend gemacht werden. Student. Zeitweise zuhause wohnend, zeitweise eigene Wohnung außerhalb elterlichen Haushalts. Student hatte eigenen Verdienst und es gab BAföG. Kein Kindergeld mehr. Zuhause Naturalunterhalt, auswärts Unterhaltszahlungen.


    Es müssen dann zwei Haushalte = 2 Formulare "Anlage Unterhalt" angegelegt werden. Verdienst des Jahres ist auf die jeweilige Haushaltszugehörigkeit (Berücksichtigungszeitraum) im jeweiligen Formular aufzuteilen. Gleichfalls die anteiligen Werbungskosten dazu und auch die anteiligen BAföG-Zahlungen.


    Was schreibt man in 1. Anlage/1. Haushalt bei dem Verdienst, Werbungskosten und BAföG rein? Nur die Beträge, die INNERHALB dieses Zeitraums angefallen sind und lässt die Beträge, die außerhalb des Zeitraums angefallen sind zunächst hier weg? Weil diese "Außerhalb-Beträge" der 1. Anlage sind ja dann spiegelbildlich die "Innerhalb-Beträge" in 2. Anlage/2.Haushalt. Oder müssen in jede Anlage jeweils alle Beträge (innerhalb und außerhalb Berücksichtigungszeitraum) komplett rein?


    Ich habe beides ausprobiert, die Steuererstattung differiert nur um wenige Euro.

    Aber für beide Fälle gilt:

    Es fällt mir auf und daher zweifle ich an mir bzw. meinem Vorgehen: Hat man im 1. Zeitraum höhere Werbungskosten zu den Arbeitseinkünften als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €, so werden diese in der AUFLISTUNG zur 1. Anlage Unterhalt korrekt in entstandender Höhe abgezogen. In der AUFLISTUNG zur 2. Anlage Unterhalt kommt es allerdings nochmals zum Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, obwohl diese zugehörigen Werbungskosten (hier anteilig kleiner 1.000 €) korrekt eingetragen worden sind. Das Programm macht eine "Günstigerprüfung" und sagt, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sei günstiger/höher und würde daher angesetzt. So berechnet und stellt es dann die Auflistung zum Formular dar.


    Die Befüllung des Formulars "Anlage Unterhalt" selbst liefert dort die korrekten Einträge, da werden ja nur die Teilbeträge an sich eingetragen. Das Problem entsteht nur in der AUFLISTUNG zum Formular. Aber das gehört ja auch zur ESt-Erklärung.


    Besten Dank für Hinweise!


    Joachim

    • Offizieller Beitrag

    Es müssen dann zwei Haushalte = 2 Formulare "Anlage Unterhalt" angelegt werden.

    Wer sagt das? Der Unterhaltszeitraum besteht doch ganzjährig und ununterbrochen, also 01.01.-31.12.2017. Und das lässt sich alles auf eine Anlage Unterhalt unterbringen.

  • Zitat

    Wer sagt das?


    Das Finanzamt ;)


    Folgendes steht auf dem amtlichen Formular:

    "Anlage Unterhalt - Für jeden unterstützen Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben"


    Trotzdem, danke schon mal für die rasche Antwort und den Hinweis!

    Nur eine Anlage dachte ich mir auch zunächst. Das führt zudem zum korrekten Abzug bei den Werbungskosten. Übrigens dann auch bei der Kostenpauschale BAföG (180 €).


    Aber:

    Im Formular ist der Haushalt anzugeben, in dem die unterstütze Person lebt. Nun ja, 2 verschiedene Anschriften/Haushalte bekomme ich hier in ein einziges Formular nicht rein, das sieht das Formular nicht vor. Welcher Haushalt soll also rein? Der zeitlich erste? Wo erfasse ich den 2. Haushalt/Anschrift? Denn die "Anlage Kind" wird nicht mehr ausgeworfen und dem Finanzamt übermittelt (kein Kindergeld, älter 25 J.), somit taucht der auswärtige Wohnsitz nirgendwo via Elster auf. Klar, man kann und muss ihn dann über eine Anlage zusätzlich erläutern.


    Habe ich 2 Formulare, pro Haushalt eins, stellt sich diese Frage nicht. Dann 1x heimische Anschrift für 1. Anlage Unterhalt und 1x auswärtige Anschrift für 2. Anlage Unterhalt. Also ist diese Variante die doch zunächst naheliegendste. Aber sie geht halt so offenkundig leider nicht.


    Noch eine Idee?


    Ansonsten muss man wirklich über nur eine einzige Anlage Unterhalt vorgehen und hoffen, dass das Finanzamt nicht meckert.


    Joachim

    • Offizieller Beitrag

    Aber:

    Im Formular ist der Haushalt anzugeben, in dem die unterstütze Person lebt. Nun ja, 2 verschiedene Anschriften/Haushalte bekomme ich hier in ein einziges Formular nicht rein, das sieht das Formular nicht vor. Welcher Haushalt soll also rein? Der zeitlich erste? Wo erfasse ich den 2. Haushalt/Anschrift? Denn die "Anlage Kind" wird nicht mehr ausgeworfen und dem Finanzamt übermittelt (kein Kindergeld, älter 25 J.), somit taucht der auswärtige Wohnsitz nirgendwo via Elster auf. Klar, man kann und muss ihn dann über eine Anlage zusätzlich erläutern.

    Wenn Du Zeile für Zeile abarbeitest, dann kannst Du alles wunderbar eingeben. Es wird genau gefragt:



    Dabei habe ich unterstellt, dass das Kind nach Auszug alleine in einem eigenen Haushalt lebt. Man könnte in den Masken jetzt sogar noch weiter differenzieren für Zeiträume, an denen andere Personen zum Unterhalt beigetragen haben.

  • OK, in der Nähe der Screenshots war ich zuvor auch schon mal, wenn auch irgendwie wohl nicht ganz zu 100%. Lief zwar, aber nicht ganz so schön wie auf dem jetzt exakt aufgezeigten und nachverfolgten Weg. Jedenfalls kann ich es jetzt reproduzieren und es läuft korrekt. Mit einer einzigen Anlage Unterhalt. Insoweit waren mir die Screenshots sehr hilfreich und Bestätigung für diesen Weg !! :) Muss jetzt nicht mehr im Trüben fischen.


    Besten Dank dafür, 6/6 Sternen, 3x :thumbup::thumbup::thumbup: und Like!!


    Was den fehlenden 2. Haushalt/Anschrift der auswärtigen Unterbringung angeht, kann man das separat irgendwo vermerken. Das erscheint mir praktikabel. Man kann es aber evtl. auch umschiffen, wenn man 2. Haushalt erfasst und dort die zwangsweise anzugebenden Unterhaltszahlungen z.B. mit 1 € angibt. Dann generiert Sparbuch 2. Anlage Unterhalt mit dem auswärtigen Wohnsitz.


    Joachim

    • Offizieller Beitrag

    Besten Dank dafür, 6/6 Sternen, 3x :thumbup::thumbup::thumbup: und Like!!

    Gerne. Und über Letzteres freuen wir uns auch immer wieder. :)


    Von einer zweiten Anlage Unterhalt mit fiktiven Daten würde ich dringendst abraten. Wenn man dem FA etwas mitteilen möchte, dann geht das auch im Rahmen eines Begleitschreibens zur ESt-Erklärung. Da Du sowieso Nachweise bezüglich der Unterhaltsaufwendungen etc. beibringen solltest, sind das ja nur ein paar Zeilen mehr.

  • Alles prima bis hierhin.


    Aber:

    Jetzt muss ich doch nochmals nachhaken. Sorry, das war von mir noch nicht angesprochen, zeigt sich mir aber auch erst jetzt in weiterer Folge bei der genauen Befüllung der Formulare. Da war ich bislang etwas "großzügig" bei Sachverhaltsdarstellung und meinen eigenen Eintragungen. Denn es handelt sich beim 2. Haushalt, den zugehörigen Unterhaltszahlungen und den dort erzielten Einkünften des Sohnes um einen AUSLÄNDISCHEN Haushalt und um AUSLÄNDISCHE Einkünfte.


    Damit komme ich wohl um eine 2. Anlage Unterhalt doch nicht umhin. Der "geschmeidige" Weg über eine einzige Anlage Unterhalt trotz 2 Haushalten lässt sich hier leider nicht beschreiten. Er funktioniert nur bei deutschem Haushalt und deutschen Einkünften.


    Ausländische Einkünfte (und Unterhaltszahlungen ins Ausland) werden in diesem Zusammenhang beim 1. DEUTSCHEN Haushalt nicht vom Programm zur Eingabe bei den diversen Einkunftsarten angeboten. Die Formularzellen des amtlichen Vordrucks, die hierfür zu nutzen sind (Zeile 17 - Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen), sind korrespondierend in der Formularmaske auch nicht gelb unterlegt, können also ebenfalls dort nicht direkt befüllt werden. Das geht nur dann, wenn ich zuvor einen ausländischen Haushalt angelegt habe. Und aus ausländischen Einkünften und Unterhaltszahlungen kann ich ja nicht problemlos inländische machen. ;)


    Da vom Programm das amtliche 2. Formular für den 2. Haushalt (Ausland) ja korrekt befüllt wird, lasse ich die vom Programm generierte (falsche) Aufstellung zum Vordruck weg. Die hatte ja den Arbeitnehmer-Pauschbetrag fälschlich drin.


    So sollte es also auch gehen, wenn du nicht noch einen neuen Gedanke zu dieser Situation hast.


    Joachim

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, das war von mir noch nicht angesprochen, zeigt sich mir aber auch erst jetzt in weiterer Folge bei der genauen Befüllung der Formulare. Da war ich bislang etwas "großzügig" bei Sachverhaltsdarstellung und meinen eigenen Eintragungen. Denn es handelt sich beim 2. Haushalt, den zugehörigen Unterhaltszahlungen und den dort erzielten Einkünften des Sohnes um einen AUSLÄNDISCHEN Haushalt und um AUSLÄNDISCHE Einkünfte.

    Genau das ist der Grund, warum wir so oft fragen, fragen und fragen und weshalb sich dann einige User komischer Weise von uns fast "belästigt" fühlen.


    Damit komme ich wohl um eine 2. Anlage Unterhalt doch nicht umhin.

    Wird wohl so sein, da ja auch Angaben zur Ländergruppe etc. abzuprüfen sind.


    Da vom Programm das amtliche 2. Formular für den 2. Haushalt (Ausland) ja korrekt befüllt wird, lasse ich die vom Programm generierte (falsche) Aufstellung zum Vordruck weg. Die hatte ja den Arbeitnehmer-Pauschbetrag fälschlich drin.

    Da wäre ich auch wiederum vorsichtig, da bei ELSTER-Abgabe z.B. nicht einfach etwas weggelassen werden kann.


    Und ich bin mir auch nicht sicher, ob das Program in einem solchen Sonderfall auch wirklich alles richtig zeitanteilig rechnet. Selbst das FA hat für solche Fälle ein gutes Dutzend Sonderkennziffern für die zutreffende Eingabe und Berechnung zur Verfügung.


    Vielleicht ist in Deinem besonderen Fall der Papierausdruck mit persönlicher Abgabe der Erklärung vor Ort der sinnvollste Weg der Erklärungsabgabe. Kannst uns dann ja mal über das Ergebnis auf dem Laufenden halten.

  • Ja, der genaue Sachverhalt ist stets wichtig, um hier eine korrekte Antwort von euch erhalten zu können. Raten hilft keinem.


    Deine Antwort auf die Variante "Inland-Inland" und eine einzige Haushaltsanlage war vollkommen zutreffend und wäre ein absolut gangbarer Weg gewesen. Da wir es aber nun mit "Inland-Ausland" zu tun haben, scheitert die 1. Anlage Unterhalt (Deutschland) mit der gleichzeitigen Erfassung von ausländischen Einkünften und Unterhaltszahlungen ins Ausland. Irgendwie macht das ja aber auch durchaus Sinn. Es dürfte schon ein Extremfall sein, wenn in einem inländischen Haushalt ausländische Einkünfte erzielt werden würden. Zumindest in Zusammenhang mit Unterhaltsfragen.


    Ja, ich gebe seit Jahren mit Elster und signiert ab. Dadurch entstand ja auch das Problem, weil WISO-Sparbuch da hartnäckig und stur ist. Und auch sein muss, damit der Vogel auch korrekt gefüttert werden kann. :) Nur schlüssige Datensätze können korrekt ausgetauscht werden.


    Natürlich ist das auch ein Zeitfresser, wenn mal etwas nicht gleich klappt. Die 5-6 Zahlen hätte ich schon längst auf Papier eintragen können. Ich wollte es halt wissen, wie es korrekt funktionieren könnte. Habe aber inzwischen schon selbst den Gedanken gehegt, den ganze Kram auszudrucken und zum FA zu bringen. Geht ja immerhin noch. Wenn das dann halt dort eingepflegt werden muss, kann ich es im Moment auch nicht ändern. Der Bürger lässt sich ja schon häufig genug zum "Hilfsbettel" machen, druckt schon seine eigenen Briefmarken etc. ;) Hat halt alles Vor- und Nachteile.


    In diesem Sinne nochmals besten Dank!


    Joachim