Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand behilflich sein, irgendwie steige ich nicht ganz durch. Über die Suche hier kam ich auch nicht weiter. Danke schon mal! Steuersparbuch 2018 (für 2017)
Folgender Sachverhalt:
Es soll Unterhalt für Sohn geltend gemacht werden. Student. Zeitweise zuhause wohnend, zeitweise eigene Wohnung außerhalb elterlichen Haushalts. Student hatte eigenen Verdienst und es gab BAföG. Kein Kindergeld mehr. Zuhause Naturalunterhalt, auswärts Unterhaltszahlungen.
Es müssen dann zwei Haushalte = 2 Formulare "Anlage Unterhalt" angegelegt werden. Verdienst des Jahres ist auf die jeweilige Haushaltszugehörigkeit (Berücksichtigungszeitraum) im jeweiligen Formular aufzuteilen. Gleichfalls die anteiligen Werbungskosten dazu und auch die anteiligen BAföG-Zahlungen.
Was schreibt man in 1. Anlage/1. Haushalt bei dem Verdienst, Werbungskosten und BAföG rein? Nur die Beträge, die INNERHALB dieses Zeitraums angefallen sind und lässt die Beträge, die außerhalb des Zeitraums angefallen sind zunächst hier weg? Weil diese "Außerhalb-Beträge" der 1. Anlage sind ja dann spiegelbildlich die "Innerhalb-Beträge" in 2. Anlage/2.Haushalt. Oder müssen in jede Anlage jeweils alle Beträge (innerhalb und außerhalb Berücksichtigungszeitraum) komplett rein?
Ich habe beides ausprobiert, die Steuererstattung differiert nur um wenige Euro.
Aber für beide Fälle gilt:
Es fällt mir auf und daher zweifle ich an mir bzw. meinem Vorgehen: Hat man im 1. Zeitraum höhere Werbungskosten zu den Arbeitseinkünften als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €, so werden diese in der AUFLISTUNG zur 1. Anlage Unterhalt korrekt in entstandender Höhe abgezogen. In der AUFLISTUNG zur 2. Anlage Unterhalt kommt es allerdings nochmals zum Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, obwohl diese zugehörigen Werbungskosten (hier anteilig kleiner 1.000 €) korrekt eingetragen worden sind. Das Programm macht eine "Günstigerprüfung" und sagt, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sei günstiger/höher und würde daher angesetzt. So berechnet und stellt es dann die Auflistung zum Formular dar.
Die Befüllung des Formulars "Anlage Unterhalt" selbst liefert dort die korrekten Einträge, da werden ja nur die Teilbeträge an sich eingetragen. Das Problem entsteht nur in der AUFLISTUNG zum Formular. Aber das gehört ja auch zur ESt-Erklärung.
Besten Dank für Hinweise!
Joachim