Beitragsbemessungsgrenze einstellen

  • Hallo liebe Leute,


    wir haben nun den Fall, dass ein Mitarbeiter am 3. Dezember 2017 ausgeschieden ist. Die Überstunden und die Urlaubsabgeltung kommen zusammen mit dem Gehalt für 1.12.-3.12.17 in die Dezemberabrechnung.


    Leider ist die Abrechnung nicht so ganz plausibel. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 435,-€ für KV bzw. 570,-€ für RV. Das liegt an den 3 Tagen (435,-€/3 Tage x 360 Tage = 52.200,-€). Jedoch sind die Überstunden in den Vormonaten angefallen. Ich bin rechtlich nicht verpflichtet, die Vormonate zu korrigieren sondern kann die Gesamtbruttosumme im letzten Monat abrechnen (als einmaligen Bezug). als Bemessungsgrundlage dienen aber nicht die 3 Tage sondern der Zeitraum, in dem die Überstunden geleistet wurden. Wie kann ich das Programm nun dazu bringen, das volle Brutto (2.725,36€) nicht nur für die Steuer sondern auch für die SV zu nehmen? Liegt es an der Lohnart? Im Gegensatz zu Datev gibt es leider keine Lohnart "Überstunden".


    Bin für jede Hilfe dankbar!

  • Moin,


    bin jetzt nicht am Rechner und kann es nicht prüfen, aber es gibt doch die Möglichkeit, eine LA als "sonstigen Bezug" zu deklarieren - welche Lohnart hast Du denn aktuell verwendet ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Ich habe verschiedene Lohnarten geprüft. Wenn ich z.B. eine Lohnart, die als laufender Bezug deklariert ist, verwende (z.B. 115 umbenannt), dann passiert oben beschriebenes (kaum SV-Beiträge auf eine hohe Bruttosumme, da Bemessungsgrenze so gering). Wenn ich die Überstunden als einmaligen Bezug rechne (z.B. Lohnart 500 - Urlaubsgeld (ein sonstiger Bezug)) dann komme ich zwar auf genug SV-Beitrag aber die Steuer erscheint mir mit 377,67€ doch zu gering).


    Der Mitarbeiter hat Steuerklasse I, bekommt in 12/17 (1.12.-3.12.) 63,70€ Gehalt, 2.130,83€ Überstunden und 530,83€ Urlaubsabgeltung.


    Weiterhin verunsichert mich: Im Internet liest man sowohl, dass man Überstunden eines Arbeitszeitkontos als Einmalbezug abrechnen darf, als auch, dass man die Monate, in denen die Überstunden angefallen sind, korrigiert.


    Letzteres ist wohl in Anbetracht einer möglich Betriebsprüfung durch die RV in einigen Jahren sicherer. Was meint ihr dazu? Ist vielleicht ein Lohnbuchhalter anwesend, der mein Problem schon mal hatte?

  • Ja, ist anwesend ( die gemäß den Forenregeln keine Beratung leisten darf ), aber Du hast ja auch nach persönlichen Erfahrungen gefragt.


    Beides ist m. E. möglich: sowohl Rückrechnung der einzelnen Monate als auch Auszahlung kumuliert als *sonstiger* Bezug ( keinesfalls laufender, s. o. )

  • Ok, das verstehe ich..

    Teilweise hat sich das Problem nun auch aufgeklärt. Ich habe eine Information der Einzugsstelle. Überstunden müssen in dem Monat abgegolten werden, in dem sie gemacht wurden. Warum ich dann für den Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto führe, entzieht sich meinem Verständnis..


    Ich muss also jeden Monat korrigieren. Ist an sich kein Problem, da der Mitarbeiter erst seit Juli für uns arbeitet und wir zufällig seit Juli eine Lohnsoftware nutzen :D


    Meiner Meinung nach wäre es doch aber auch okay, wenn ich die Überstunden als Einmalzahlung im Dezember abrechne. Da der Monat aber nur drei Tage hat, bricht mir das Programm auf die Bemessungsgrenze für drei Tage runter. Wäre halt schön, wenn man eine Lohnart nutzen kann, die eine Einmalzahlung ist und nicht automatisch Beitragsgrenzen festlegt..

  • Moin,


    Meiner Meinung nach wäre es doch aber auch okay, wenn ich die Überstunden als Einmalzahlung im Dezember abrechne.

    ganz meine Meinung :)


    https://www.haufe.de/personal/…esk_PI10413_HI727375.html


    Ohne die Zahlen genau zu kennen: wenn die LA als sonstiger Bezug gekennzeichnet ist, wird doch eigentlich geprüft, was in den Vormonaten noch nicht mit Beiträgen belegt ist, wie z. B. hier beschrieben


    https://www.lohn-info.de/einmalzahlung.html


    Das wird nicht so berücksichtigt?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Ich versuche mal heute Abend beide Szenarien (Gesamtabgeltung als Sonstiger Bezug im Dezember vs. Korrekturen in jedem einzelnen Monat) durchzuspielen und vergleiche das gezahlte Jahresnetto, die Summe der SV-Beiträge und die Summe der Steuern miteinander.