Obergrenze Pendlerpauschale

  • Hallo zusammen,


    ich pendle seit Beginn Januar 2018 vom Wohnort zum Arbeitsort ca. 90 Minuten mit dem ICE.
    Durch die Schnellstrecke ist das tägliche pendeln für mich möglich geworden - mit dem PKW wäre das nicht machbar.
    Die kürzeste Entfernung beläuft sich dabei auf 255 km. Momentan habe ich eine Probe-Bahncard 100 und werde diese wohl in eine "echte" umwandeln.


    Die Höchstgrenze für die Pendlerpauschale liegt meines Wissens bei 4.500 Euro (außer PKW).
    Gibt es dennoch eine Möglichkeit die Pendlerpauschale ohne Obergrenze geltend zu machen? (also nicht die tatsächlichen Bahncard-Kosten).


    Beste Grüße

    Marvin

    • Offizieller Beitrag

    Die Höchstgrenze für die Pendlerpauschale liegt meines Wissens bei 4.500 Euro (außer PKW).
    Gibt es dennoch eine Möglichkeit die Pendlerpauschale ohne Obergrenze geltend zu machen? (also nicht die tatsächlichen Bahncard-Kosten).

    Nein. Und es sind wie immer wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ggf. auch Nachweise zu erbringen.


    Durch die Schnellstrecke ist das tägliche pendeln für mich möglich geworden - mit dem PKW wäre das nicht machbar.

    Worüber man sich dann ja auch einmal freuen könnte und sich damit zufrieden geben könnte.

  • Danke für die kurze Antwort. Mir ist schleierhaft wie man in meinem Beitrag "mangelnde Freude" identifizieren kann.
    Es geht weder um Freude noch um Zufriedenheit. Nur um eine klare Aussage zu den Möglichkeiten der Pendlerpauschale.
    Wenn es im Netz keine unterschiedlichen Deutungen gäbe, hätte ich die Frage auch nicht gestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es im Netz keine unterschiedlichen Deutungen gäbe, hätte ich die Frage auch nicht gestellt.

    Was gibt es bei wahrheitsgemäßen Angaben für unterschiedliche Deutungen. Du nutzt öffentliche Verkehrsmittel und gibst dieses wahrheitsgemäß an, entsprechend sind die für dieses Verkehrsmittel maßgeblichen Regelungen des EStG anzuwenden.