Kirchensteuer aufteilen oder für jeden der gleiche Betrag?

  • Moin zusammen.

    Im Steuerbescheid für 2016 hat das FA die Kirchenst. bei der gemeinsamen Veranlagung berechnet. (sagen wir mal 1000€)

    Nun meine Frage: Gilt dieser Betrag bei der Steuerklärung für 2017 für beide Ehepartner (also jeder "bekommt" die festgesetzte Kirchensteur von 1000€) oder muss ich diesen Betrag 50-50 aufsplitten und eintragen. Denn es macht natürlich einen erheblichen Unterschied in der Berechnung aus.


    BG Ralf

  • Und warum willst du hier aufteilen? Der Betrag wurde für euch zusammen ermittelt auf der Basis des gemeinsam erzielten zu versteuernden Einkommens, eingegeben wird der Gesamtbetrag. Nur bei den Lohnsteuerbescheinigungen erfolgt die Angabe getrennt, da hier getrennt abgezogen wurde vom Arbeitgeber.

  • Das ist ja meine Frage!

    Dieser Betrag ist für uns zusammen ermittelt worden. Wenn ich in der Steuererklärung nun jedem von uns den ermittelten Betrag zuweise kommt eine deutlich höhere Erstattung zum tragen. Aber das wäre (nach meinem Verstehen) eine doppelte Nutzung der Kirchensteuer. Oder hab ich nen Denkfehler und jedem steht der Betrag zu?

  • Noch einmal: den ermittelten Betrag kannst du überhaupt nicht mehr ansetzen! Lediglich eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung ist einmal in Höhe der Zahlung ansetzbar. Alles andere (der ermittelte Betrag) ist ja zum größten Teil durch die Abzüge bei der Lohnsteuer schon bezahlt worden. Doppelt geht nun überhaupt nicht - und der "überschüssige Betrag" (Nachzahlung oder Rückzahlung) betrifft beide und darf daher nur einmal angesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Betrag ist für uns zusammen ermittelt worden. Wenn ich in der Steuererklärung nun jedem von uns den ermittelten Betrag zuweise kommt eine deutlich höhere Erstattung zum tragen. Aber das wäre (nach meinem Verstehen) eine doppelte Nutzung der Kirchensteuer. Oder hab ich nen Denkfehler und jedem steht der Betrag zu?

    Natürlich hast Du einen Denkfehler. Du kannst doch nicht mehr ansetzen/aufteilen als gezahlt worden ist.


    Abgesehen davon ist auch nicht die markierte festzusetzende Kirchensteuerschuld zu berücksichtigen, sondern die verbleibenden Beträge laut Steuerabrechnung nach Anrechnung von Lohnkirchensteuer sowie etwaigen KiSt-VZ (Erstattung/Nachzahlung). Und diese Steuerabrechnung steht nicht am Ende des ESt-Bescheides, sondern meistens ganz vorne im Bescheid.

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Ausschnitt ist doch ein Teil der Berechnungshilfe und geht danach dann mit Anrechnungsbeträgen weiter. Das kannst Du doch Deinem zweiten Screen im Startpost ganz genau entnehmen. Das sich danach dann ergebende Ergebnis sollte dann, sofern nicht nach Vorauszahlungsbeträge geleistet worden sind, mit den Beträgen laut Steuerabrechnung des Bescheides übereinstimmen. Du solltest etwas gründlicher lesen und dann auch einmal Zeile für Zeile die Eingabemasken weiter durcharbeiten.