Moin zusammen.
Im Steuerbescheid für 2016 hat das FA die Kirchenst. bei der gemeinsamen Veranlagung berechnet. (sagen wir mal 1000€)
Nun meine Frage: Gilt dieser Betrag bei der Steuerklärung für 2017 für beide Ehepartner (also jeder "bekommt" die festgesetzte Kirchensteur von 1000€) oder muss ich diesen Betrag 50-50 aufsplitten und eintragen. Denn es macht natürlich einen erheblichen Unterschied in der Berechnung aus.
BG Ralf