Übertrag des kompletten Kinderfreibetrags auf einen Elternteil

  • Hallo,


    ich hoffe hier kann mir jemand Klarheit verschaffen:


    Ausgangssituation:
    - Meine Frau und ich sind gemeinschaftlich veranlagt, das Kind meiner Frau lebt bei uns, ich bin nicht der leibliche Vater.

    - Der leibliche Vater zahlt keinerlei Unterhalt, da kein Einkommen vorhanden.


    Also habe in WISO folgende Punkte angegeben:

    - Hat der Vater seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kind zu weniger als 75 % erfüllt? (Ja)

    - War der Vater wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig? (Ja)


    Sollte dann der Kinderfreibetrag nicht gänzlich auf meine Frau übertragen werden? WISO ändert aber nichts, wir bekommen immer nur 50%.


    Komme bei Google leider auch nicht weiter. Habe ich etwas übersehen?


    Vielen Dank!


    Gruß

    Grg

    • Offizieller Beitrag

    Also habe in WISO folgende Punkte angegeben:

    - Hat der Vater seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kind zu weniger als 75 % erfüllt? (Ja)

    - War der Vater wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig? (Ja)

    Was sich ja eigentlich widersprechen würde. Entweder hat er eine bestehende Unterhaltspflicht zu weniger als 75% erfüllt oder es besteht erst gar keine Unterhaltsverpflichtung mangels Leistungsfähigkeit. Das Programm meckert nur nicht, weil beides dieselbe steuerliche Folge hätte.


    Ja, er würde sich auswirken, deswegen ist mir der Punkt auch so wichtig.

    Sicher. Was sagt denn die Steuerberechnung des Programms im Rahmen der Günstigerprüfung dazu und insbesondere auch die dazu gehörige Erläuterung?



  • Danke! Genau das war es auch! Da hat die Günstigerprüfung zugeschlagen.


    Eine Verständnisfrage habe ich noch:

    Das Programm geht ja immer vom halben Kindergeldanspruch aus. Dies dient aber nur aus Berechnungsgrundlage, richtig? Wir beziehen ja das volle Kindergeld, deswegen frage ich mich ob hier nicht für die Berechnung auch das volle Kindergeld angesetzt werden müsste?!

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm geht ja immer vom halben Kindergeldanspruch aus. Dies dient aber nur aus Berechnungsgrundlage, richtig? Wir beziehen ja das volle Kindergeld, deswegen frage ich mich ob hier nicht für die Berechnung auch das volle Kindergeld angesetzt werden müsste?!

    Aber genau das erklärt doch die von mir in dem Screen markierte Erläuterung des Programms.