Ausländische Abfindung Spanien

  • Hallo,

    ich habe bis März 2017 in Spanien gearbeitet (spanisches Unternehmen) und eine Abfindung erhalten.

    Diese ist in Spanien steuerfrei.

    Kann mir jemand helfen wie ich die in meiner deutschen Steuererklärung angeben muss?

    Wiso Sparbuch sagt, man soll es dem unter die Progression fallenden ausländischen Einkommen zurechnen. Das erscheint aber unplausibel, da dann die Abfindung schlechter behandelt würde als eine deutsche Abfindung...Ich habe gelesen, dass es dazu wohl aktuelle gesetztliche Änderungen zur Interpretation/Anwendung der vorhndene Regelungen gibt aber nichts gefunden ob/wie/wann das tatsächlich umgesetzt wurde?
    Bin in D steuerpflichtig, da Lebensmittelpunkt in D liegt.


    Vielleicht hat ja jemand einen Hinweis..Danke im Voraus!

    :)

    • Offizieller Beitrag

    Wiso Sparbuch sagt, man soll es dem unter die Progression fallenden ausländischen Einkommen zurechnen.

    Das sollte auch so zutreffen.


    Das erscheint aber unplausibel, da dann die Abfindung schlechter behandelt würde als eine deutsche Abfindung.

    Da irrst Du Dich aber gewaltig. In D ist die Abfindung erst einmal in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. In bestimmten Fällen kommt dann allenfalls noch der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG in Betracht. Und ich möchte einmal behaupten, dass das Ergebnis da in jedem Fall gegenüber einem etwaigen Progressionsvorbehalt nachteilig ausfällt.