Hallo,
mein Kind wurde zum 31.08.2017 mit der Ausbildung fertig und vom Arbeitegeber ab 01.09.2017 übernommen. Die von mir übernommenen Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung kann ich nur bis 31.08.2017 angeben, geh ich da richtig? Leider gibt es nur eine Lohnsteuerbescheinigung für das kompl. Jahr 207. Wenn ich diese elektr. einlese, übernimmt mir das Programm die kompletten Beträge. Ist das richtig?