Hallo,
mir ist nicht klar, wie ich die Buchführung von eigenen Wareneinkäufen (z.B. Betriebsdedarf) aus dem Ausland (z.B. Großbritannien) nach Deutschland durchführe, falls in der Rechnung des ausländischen Unternehmens eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vermerkt ist und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden. Wie sehen Sie dies?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Stefan Börner