Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung bei Auswärtstätigkeit?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Im Oktober 2016 habe ich den Arbeitsplatz gewechselt und ein duales Studium in Bayern begonnen. Es besteht seit Jahren ein eigener Hausstand in Rheinland-Pfalz, wo sich auch mein Lebensmittelpunkt befindet. An meiner neuen ersten Tätigkeitsstätte war ich nur am ersten Tag und wurde dann direkt zum Studium an die FH abgeordnet. Nach Ende des ersten Studienabschnitts habe ich mir dann Anfang Mai 2017 eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort (erste Tätigkeitsstätte) angemietet. Die Praxisphase dauerte bis Ende August. Von September bis Ende November wurde ich dann wieder zum Studium abgeordnet. Die Mietwohnung an der ersten Tätigkeitsstätte habe ich behalten und dann ab Dezember wieder bewohnt.


    Kann ich für den Zeitraum des zweiten Studienabschnitts Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Auswärtstätigkeit ansetzen oder unterbricht die Auswärtstätigkeit die doppelte Haushaltsführung, sodass nur diese Kosten anzugeben wären? Da ich die Kosten für die Wohnung (Miete, Nebenkosten, etc.) auch während des Zeitraums der Abordnung hatte, wäre es eigentlich logisch beides anzusetzen. Eine Kündigung, verbunden mit einer neuen Wohnungssuche alle paar Monate wäre meiner Meinung nach unzumutbar.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Die Unterbrechung spielt doch überhaupt nur für die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich derselben eine Rolle. Für Mietaufwendungen absolut ohne Bedeutung. Entweder man hat eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung oder man hat keine.