Doppelter Haushalt und Hotelkosten

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr meine Zweitwohnung Nahe meines Arbeitsplatzes aufgegeben und übernachte jetzt alle 2 Wochen in einem Hotel in der Nähe meines Arbeitsplatzes.

    Ich habe mittlerweile dort ein "Stammhotel".


    Im Moment gebe ich jeden Aufenthalt als extra Start/Ende der doppelten Haushaltsführung an. Dadurch komme ich am Jahresende auf ca. 15 x Begründung/Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Laut Wiso-Steuersparbuch überschreite ich dadurch die maximale Anzahl die man im Elster angeben kann.


    Meine Frage: Da ich meine Steuererklärung schon gerne über die Elsterschnittstelle abgeben würde, frage ich mich, ob ich irgendwie die Positionen meines Stammhotels zusammenfassen kann oder man jeden Aufenthalt als extra Position in der doppelten Haushaltsführung angeben sollte.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    ich habe letztes Jahr meine Zweitwohnung Nahe meines Arbeitsplatzes aufgegeben und übernachte jetzt alle 2 Wochen in einem Hotel in der Nähe meines Arbeitsplatzes.

    Ich habe mittlerweile dort ein "Stammhotel".

    Womit die doppelte Haushaltsführung aber grundsätzlich durchgehend ist (nicht mindestens vier Wochen unterbrochen) und somit die Dreimonatsregelung anzuwenden ist.


    Da ich meine Steuererklärung schon gerne über die Elsterschnittstelle abgeben würde, ... .

    Dann sollte man aber auch sagen, welches Programm bzw. welche Programmversion genutzt wird.

  • Zitat

    Womit die doppelte Haushaltsführung aber grundsätzlich durchgehend ist (nicht mindestens vier Wochen unterbrochen) und somit die Dreimonatsregelung anzuwenden ist.


    Danke für diesen Hinweis. Bislang habe ich das so verstanden, dass 2-3 Übernachtungen alle 2 Wochen keine Unterbrechung darstellen, sondern die Dreimonatsfrist zurücksetzen. Ansonsten hätte ich gffs 2-3 Zweitwohnsitze mit unterschiedlichen "Unterbrechungen". Ich werde das nochmal prüfen.


    Zitat

    Dann sollte man aber auch sagen, welches Programm bzw. welche Programmversion genutzt wird.

    Da hast Du natürlich Recht. Ich dachte irgendwie, buhl vertreibt nur eine Steuersoftware. Ich benutze das WiSo Steuersparchbuch 2017.


    Gruß