Verlustvortrag durch Zusammenveranlagung aufgebraucht oder durch Einzelveranlagung zu retten?

  • Guten Tag!


    Ich habe folgendes Problem, auf das ich im Forum bisher keine Antwort finde:

    Im Jahr 2014 habe ich studiert, kann deswegen gut 2.500€ als Verlustvortrag geltend machen. Auch meine Frau hat im selben Jahr ein Studium begonnen, hat zuvor allerdings noch 4 Monate gearbeitet, wodurch sie eine Steuerrückzahlung i.H.v. ca. 1000€ erwartet, gegenüber Fortbildungskosten von ca. € 2000.- .


    WISO schlägt mir eine Zusammenveranlagung vor, da wir dadurch eine um 20€ höhere Rückzahlung erhalten.

    Nun meine Frage: Wird durch die Zusammenveranlagung mein Verlustvortrag mit einberechnet und "aufgebraucht", wodurch ich am Ende einen höheren Verlust hätte als die 20€? Wenn ja, könnte ich dem durch eine Getrenntveranlagung entgegenwirken?


    Und meine zweite Frage: Werden sämtliche Verlustvorträge vom Finanzamt addiert und auf mein erstes Gehalt angerechnet, oder muss ich das Finanzamt selbst darauf hinweisen bzw. die Anrechnung einfordern?


    Ich freue mich über Hilfe und danke schon im Voraus für Antworten!

  • 2015-2017 wurde bei keinem von uns Einkommen erzielt, das über dem einer geringfügigen Beschäftigung lag. Das erste Gehalt, mit dem der Verlustvortrag verrechnet werden könnte, fällt in diesem Jahr, also 2018, an. Allerdings belaufen sich die gezahlten Lohnsteuern auf ca. € 1800.- und sind damit deutlich geringer als die Summe der Verlustvorträge aus den Jahren 2012-2018.

    Die Steuererklärungen für 2015 und '16 wurden bereits mit Zusammenveranlagung eingereicht, 2017 steht noch aus und könnte ggf. noch geändert werden...

    • Offizieller Beitrag

    2015-2017 wurde bei keinem von uns Einkommen erzielt, das über dem einer geringfügigen Beschäftigung lag.

    Was denn nun, Einkommen auf Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse) in geringer Höhe ähnlich Geringverdiener oder echter Minijob mit Pauschalversteuerung?

    Die Steuererklärungen für 2015 und '16 wurden bereits mit Zusammenveranlagung eingereicht, ... .

    Aufgrund dieser Erklärungen werden jeweils zum 31.12.d.J. gesonderte Feststellungen der verbleibenden Verlustvorträge durchgeführt, bis diese eben aufgebraucht sind. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 10d EStG immer vorrangig vor Sonderausgaben (SA) und außergewöhnlichen Belastungen (agB) auf den Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.). Ist dieser in den Jahren also positiv, schmilzt der verbleibende Verlustvortrag ab.


    Wenn ja, könnte ich dem durch eine Getrenntveranlagung entgegenwirken?

    Das kann ein Mittel der Wahl sein, was man sich aber jahresübergreifend genau durchrechnen muss.


    WISO schlägt mir eine Zusammenveranlagung vor

    Welche/s Programm/version genau?

  • Was denn nun, Einkommen auf Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse) in geringer Höhe ähnlich Geringverdiener oder echter Minijob mit Pauschalversteuerung?




    Einkommen auf Lohnsteuerbescheinigung in geringer Höhe bei meiner Frau, bei mir weitestgehend ebenso, streckenweise mit pauschal versteuertem Minijob parallel.


    Ich arbeite mit WISO Steuer: Start 2015, Version 22.14

    • Offizieller Beitrag

    Einkommen auf Lohnsteuerbescheinigung in geringer Höhe bei meiner Frau, bei mir weitestgehend ebenso,

    Aufgrund dieser Erklärungen werden jeweils zum 31.12.d.J. gesonderte Feststellungen der verbleibenden Verlustvorträge durchgeführt, bis diese eben aufgebraucht sind. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 10d EStG immer vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Ist dieser in den Jahren also positiv, schmilzt der verbleibende Verlustvortrag ab.

    Wie gesagt, maßgeblich ist immer der G.d.E. des jeweiligen Jahres.

  • 2015-2017 wurde bei keinem von uns Einkommen erzielt, das über dem einer geringfügigen Beschäftigung lag. Das erste Gehalt, mit dem der Verlustvortrag verrechnet werden könnte, fällt in diesem Jahr, also 2018, an. Allerdings belaufen sich die gezahlten Lohnsteuern auf ca. € 1800.- und sind damit deutlich geringer als die Summe der Verlustvorträge aus den Jahren 2012-2018.

    Mir scheint, da liegt auch ein Missverständnis vor, wie Verlustvorträge verrechnet werden. Sie werden mitnichten von der Steuerschuld abgezogen, sondern von der Summe der Einkünfte vor Abzug von Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen etc. Um 1.800 Euro Steuern auszugleichen, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte um einiges höher sein. Dein Verlustvortrag muss also auch immer im Verhältnis zum Steuersatz gesehen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Sie werden mitnichten von der Steuerschuld abgezogen, sondern von der Summe der Einkünfte vor Abzug von Sonderausgaben,

    Nein, nicht von der S.d.E., sondern vom G.d.E.; EStR R2 zu § 2 EStG - Quelle. NWB.de. Das kann im Einzelfall schon einen erheblichen Unterschied ausmachen.

  • und für die Jahre vor 2018 müssten auch Erklärungen mit den Werbungskosten abgegeben werden und dann wird der Verlust Jahr für Jahr festgestellt und vorgetragen und könnte dann in 2018 verrechnet werden.

    Lia

    • Offizieller Beitrag

    und für die Jahre vor 2018 müssten auch Erklärungen .....

    Die Steuererklärungen für 2015 und '16 wurden bereits mit Zusammenveranlagung eingereicht, 2017 steht noch aus und könnte ggf. noch geändert werden...