Hallo,
ich habe am 23.03.2018 eine Rechnung zu einer Software erhalten, die ich in das Anlagenverzeichnis aufgenommen und auf den Konten 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" und 1576 "Vorsteuer 19%" gebucht habe.
Seit dem 16.05.2018 liegt mir eine Gutschrift (in Papierform & Überweisung auf Bankkonto) eines Teilbetrags zu dieser Software vor und ich frage mich, wie ich diese in der EÜR korrekt buche. Wie sehen Sie dies?
Vorschlag: Ich buche diese Gutschrift als negativen Betrag in einer Eingangsrechnung auf den Ausgabe-Konten 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" und 1576 "Vorsteuer". Was halten Sie von meinem Vorschlag?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Stefan Börner