DSVGO Adressdaten?

  • Hallo.

    Wenn man Kunden (sei es Privatpersonen oder Firmen/Geschäfte) im Adressbuch der WISO 365 Unternehmer Software anlegt, wie sieht es da jetzt mit der neuen Datenschutzverordnung DSVGO aus?

    Was darf ich reinschreiben, was nicht? Oder darf man gar nix mehr?

    Ich habe bisher immer nur "zur Vorsicht" Firma/Frau/Herr, Firmenname/Nachname, Straße, PLZ, Stadt reingepackt, mehr nicht. Bin ich damit bzgl DSVGO auf der sicheren Seite?

    Zudem ist der Firmen-Laptop mit Kaspersky Total Security abgesichert und die Rechnungen(inkl. Kundendaten) mit Kaspersky Datentresor verschlüsselt, da WISO ja nur lokal die Daten sichert.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    dieses Thema ist sicherlich ein bisschen zu komplex, um hier in einem Forum mal "auf die Schnelle" erschöpfend besprochen werden zu können.


    Von dem Grundsatz der "Datensparsamkeit", den ja eher den Kunden betrifft mal abgesehen, darfst Du alles speichern, was Du möchtest. Teilweise bist Du dazu ja auch verpflichtet. Ob Du nun Geburtstage von Kunden speicherst, um ein kleines Geschenk zu machen ist tatsächlich Dir überlassen.

    Wichtiger als "welche Daten darf ich speichern" ist:

    - Wer hat Zugriff auf diese Daten?

    - Wird regelmäßig geprüft, ob die Notwendigkeit hierfür noch besteht?

    - Kann ich dem Kunden Auskunft geben, welche Daten gespeichert sind?

    - Wie ist sichergestellt, dass die Daten nicht in falsche Hände kommen?

    - Wie ist sichergestellt, dass die entsprechenden Daten auf Verlangen sicher gelöscht werden?


    Es hat aber durchaus seinen Grund, warum es mehrtägige Seminare zu diesem Thema gibt...

  • Das ist alles soweit grob geklärt, sind nur bis dato ein kleines Unternehmen (unter 10 Mitarbeiter, braucht also auch keinen Datenschutzbeauftragten), haben aber extra ein Verarbeitungsverzeichnis-Formular bzgl der DSVGO erstellt ( ca. Mitte der Seite https://www.impulse.de/recht-s…o-checkliste/7297857.html ), da werden alle o.g Punkte beantwortet.


    War halt nur die Frage wie es mit der DSVGO in der Software WISO oder beim Übermitteln durch Elster etc etc. aussieht, es wird ja online an das Finanzamt übermittelt, ob es da irgendwie Probleme mit den Adressdaten geben kann.

  • in der Software WISO

    Es gibt keine Software WISO - das ist eine Fernsehsendung. Welches Programm meinst du.

    Unabhängig davon: alles Daten, die du an das Finanzamt, die Krankenkassen etc. meldest, musst du aufgrund gesetlicher Vorgaben speichern und weitergeben. Insoweit bist du immer sicher, da gesetzliche Pflichten eingehalten werden müssen und durch die DSGVO nicht eingeschränkt werden.

  • Ich habe ganz oben im ersten Post bereits "WISO Unternehmer 365" erwähnt, aber trotzdem danke für die Antworten, da weiß ich ja jetzt Bescheid bzgl DSVGO.