Hallo zusammen,
mein Vater (Rentner, 82 Jahre) hat 2017 eine Vereinbarung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber geschlossen bei der er auf einen Teil seiner monatlichen Betriebrente verzichtet, dafür aber eine einmalige Abfindung erhält.
Ich habe diese gemäß der Zeile 19 in der Lohnsteuerabrechnung für das Jahr 2017 angegeben.
Bei der Berechnung stellt sich heraus das mein Vater, trotz einer Vorauszahlung, kräftig Einkommensteuer nachzahlen muss.
Meine Frage nun: berücksichtigt das Programm automatisch die Fünftelregelung, oder muss hierzu noch ein gesonderter Antrag bei Abgabe der Einkommensteuererklärung gemacht werden ?
Leider werde ich aus der Finanzsprache im entsprechenden Gesetztestext nicht so recht schlau. Stichwort: Zusammenballung von Einkünften.
Kann einer von euch hier vielleicht einen Tipp geben?
Viele Grüße
Kaethe