Doppelbesteuerung vermeiden bei Verkauf von ausl. thesaurierenden Fonds

  • Hallo,


    ich habe in 2017 einen ausländischen thesaurierenden Aktienfonds (aus 2008) verkauft. Da ich in den Jahren davor die ausschüttungsgleichen Erträge immer angegeben habe, muss ich die Angaben nun korrigieren - damit diese Erträge nicht erneut besteuert werden. Aber wenn ich das mache, dann muss ich laut Wiso sogar mehr Steuern bezahlen. Wo ist mein Denkfehler?


    Ausgangslage: Aus der Steuerbescheinigung übernommener Wert für die Kapitalerträge (Zeile 7): 5.621,61€

    Damit ergibt sich für meine Steuererklärung insgesamt eine Erstattung von: 4.048,73€


    In den Vorjahren habe ich 2.438 € an auschüttungsgleichen Erträgen für diesen Fonds versteuert.

    Daher habe ich angeklickt, dass "die Werte der Steuerbescheinigung überprüft und ggf. korrigiert werden" sollen.

    Der korrigierte Betrag für die Höhe der Kapitalerträge ist also 3.183,64€


    => Nun weist mir Wiso Steuer eine Erstattung von nur 3.921,08€ aus.


    Anbei zwei Screenshots von meinen Eingaben.


    Was mache ich falsch?

  • Das kann ich nicht aus eigener Erfahrung sagen, aber ich vermute, dass natürlich die Quellensteuern, die du damals angegeben hast, ebenfalls korrigiert werden. Denn in der Bescheinigung steht ja wohl die Quellensteuer für den gesamten Betrag und doppelt erfassen?

  • Hallo,


    ich habe nochmal nachgesehen. Vermutlich muss ich das nicht "korrigieren", sondern in der Steuerbescheinigung ist noch folgender Wert angegeben:

    "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds: Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004). (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)".


    Wenn ich statt dessen den Wert dort eintrage, dann verhält sich die Rückerstattung eher so wie ich es erwarten würde.

    Allerdings darf ich wohl nicht den gesamten Betrag angeben, da ich in den ersten Jahren die auschüttungsgleichen Beträge nicht angegeben hatte.


    Hatte ich nicht mehr in Erinnerung, dass ich da schon etwas eingetragen hatte...